"Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ So heißt es im Grundgesetz, Artikel 33. Weiter unten wird auf die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums verwiesen, zu denen auch das Leistungsprinzip gehört.
Der Fall ist also klar. Beamter kann nur werden, wer bereit ist, sich anzustrengen, und dies täglich unter Beweis stellt. Und dies muss sich selbstverständlich auch in seiner Besoldung widerspiegeln, wie...
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