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Länder: Finanzierung bei Startchancen- und Kita-Gesetz des Bundes unzureichend

Der Bund will Kinder bereits im Kita-Alter gezielter fördern. Geplant sind frühzeitige Untersuchungen des Entwicklungsstands und mehr Personal für Einrichtungen mit besonders hohem Förderbedarf. Zwischen Bund und Ländern ist die Finanzierung der Reform jedoch umstritten.
IMAGO/Panthermedia)Berlin/Stuttgart. Inzwischen sind zahlreiche Kinder, wenn sie in die Schule kommen sollen, noch nicht schulreif. Aus diesem Grund wird in Baden-Württemberg überlegt, ein letztes verpflichtendes Kita-Jahr für alle einzuführen. Der Bund hat ebenfalls Pläne, die Kinder früh zu fördern. Dazu soll bei allen Kindern spätestens im Alter von vier Jahren die Entwicklung in den Bereichen Sprache, Motorik und mathematische Fähigkeiten ermittelt werden. Bildungsangebote und Fördermaßnahmen sollen dann daran ausgerichtet werden. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Sprache liegen, da diese die Grundlage für Bildung und soziales Miteinander bilde, so die Bundesregierung.
Mehr Personal für Kitas mit hohem Förderbedarf
Dazu sollen Kitas mit besonders vielen Kindern mit Förderbedarf auch mehr Personal bekommen. Mindestens zehn Prozent der Kitas in jedem Bundesland sollen davon profitieren. Zugleich sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe vor allem Familien, deren Kinder eher seltener eine Kita besuchen und von früher Förderung profitieren würden, auf die Möglichkeiten aufmerksam machen.
Länder kritisieren Finanzierung der Reform
Zankapfel zwischen Bund und Ländern sind dabei weniger die inhaltlichen Fragen als die Finanzierung. Der Bund will die Länder von 2027 bis 2034 mit insgesamt 9,25 Milliarden Euro bei der Umsetzung unterstützen, wobei die jährlichen Anteile des Bundes schrittweise zurückgehen sollen. Auch ein regelmäßiges Monitoring und eine Evaluation nach sechs Jahren sind vorgesehen.
Für die Länder ist das so nicht hinnehmbar. Mehrere Bildungsministerinnen aus verschiedenen Bundesländern äußerten sich entsprechend im Bundesrat. Der Bund lege den Ländern mit dem Gesetzentwurf erhebliche dauerhafte sowie zusätzliche finanzielle und organisatorische Verpflichtungen auf, kritisiert der Bundesrat. Ihnen würden dauerhafte zusätzliche Aufgaben übertragen, ohne dass deren Finanzierung durch den Bund permanent und auskömmlich sichergestellt sei.
Darüber hinaus weist der Bundesrat darauf hin, dass für das Gelingen der gesamtstaatlich bedeutsamen Reform eine enge und partnerschaftliche Abstimmung zwischen Bund und Ländern unerlässlich sei. Die Kommunen trügen als örtliche Träger der Jugendhilfe die Hauptlast des praktischen Vollzugs. Daher müsse der rechtliche und finanzielle Rahmen eng an den Realitäten vor Ort ausgerichtet werden.
Die Bundesregierung kann sich nun zur Kritik der Länder äußern und leitet dann den Gesetzentwurf mit ihrer Stellungnahme zu den Vorschlägen des Bundesrates an den Bundestag weiter. Hat der Bundestag das Gesetz beschlossen, folgt eine abschließende Beratung im Bundesrat.