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"Linke Clan-Bürgermeisterin"

Antrag der Berliner Linken gegen Manuel Hagel vor Gericht erfolglos

Hagel bot Berliner Polizisten nach dem Wahlerfolg der Berliner Linken einen Wechsel in den Südwesten an und attackierte die Spitzenkandidatin. Warum der Antrag der Linken dagegen keinen Erfolg hatte.
Person mit Brille vor blauer Fläche, Text "Sc..." sichtbar.

Eine Anwaltskanzlei hatte dem CDU-Politiker, Manuel Hagel, eine sogenannte Unterlassungsverpflichtungserklärung geschickt.

Imago/chris.emil-janssen.de)

Stuttgart. Nach dem Wahlsieg der Berliner Linken hatte der baden-württembergische Innenminister Manuel Hagel den Berliner Polizisten angeboten, in den Südwesten zu wechseln und die Spitzenkandidatin der Linken als „linke Clan-Bürgermeisterin“ betitelt. Ein Antrag der Linken auf Unterlassung der Äußerungen gegen den CDU-Politiker ist nun vom Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt worden.

Hagel kommentierte die Entscheidung des Gerichts mit den Worten: „Das VG Stuttgart hat Recht gesprochen. Wichtig für mich ist meine Arbeit für unser Land. Darauf konzentriere ich mich voll und dafür setze ich meine Energie ein, jeden Tag.“

In einer Mitteilung des Gerichts heißt es zur Begründung, dass es sich bei Hagels Aussagen nicht um amtliche Äußerungen in seiner Rolle als Innenminister gehandelt habe, die dem Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot unterliegen. Die Äußerungen seien vielmehr allgemeinpolitisch und dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit zuzuordnen.

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Hagel habe sich nicht in seiner Funktion als Innenminister, sondern als Parteipolitiker geäußert, hieß es. Das Amt des Innenministers schließe es nicht aus, sich als Fachpolitiker zu polizeibezogenen oder sonstigen innenpolitischen Themen zu äußern. Die bloße Bezugnahme auf die Polizei im Allgemeinen genüge nicht, um einen spezifischen Amtsbezug herzustellen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden.

Hagel nannte Elif Eralp „linke Clan-Bürgermeisterin“

Hagel hatte Berliner Polizisten nach dem Wahlerfolg der Linken in der Hauptstadt angeboten, in den Südwesten zu wechseln – und die Spitzenkandidatin Elif Eralp dabei in Verbindung mit kriminellen Clans gebracht: „Die Berliner Polizei ist zu schade für eine linke Clan-Bürgermeisterin, die ihr Mittel und Befugnisse nehmen will. Bei uns in Baden-Württemberg wissen wir, was wir an unseren Polizistinnen und Polizisten haben“, hatte er gesagt.

Daraufhin hatte eine Anwaltskanzlei dem CDU-Politiker eine sogenannte Unterlassungsverpflichtungserklärung geschickt. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Hagel sollte sich demnach verpflichten, in seiner Rolle als Innenminister bestimmte Äußerungen nicht zu wiederholen. Falls das nicht geschehe, behalte sich die Linke weitere rechtliche Schritte vor, hieß es in der Erklärung.

Linke argumentierte mit Neutralität im Amt

Weil er diese Äußerungen in seiner Funktion als Innenminister getätigt habe, verstoße er gegen das Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, hieß es in dem Anwaltsschreiben. Staatliche Organe seien zudem verpflichtet, im politischen Wettbewerb der Parteien Neutralität zu wahren. Der Berliner Landesverband geht auch gegen andere Politiker vor, die der Partei über Social Media Antisemitismus und Nähe zu kriminellen Clans vorgeworfen haben.

Die Linke war bei der Berlin-Wahl am 20. September mit Abstand stärkste Kraft geworden, will mit Grünen und SPD eine Koalition schmieden und mit ihrer Spitzenkandidatin Eralp die Regierende Bürgermeisterin stellen. In ihrem Wahlprogramm hatte die Partei angekündigt, eine weitere „Aufrüstung“ der Polizei stoppen und die Mittel umverteilen zu wollen, etwa in Straßensozialarbeit. (dpa)

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