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Anerkennung von Fachkräften soll beschleunigt werden

Sozialminister Manfred Lucha (rechts) informiert sich bei den Mitarbeiterinnen der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften über die Agenturarbeit.
Ralf Schick)Stuttgart. Für die Gesundheitsberufe ist das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) landesweit mit dem Landesprüfungsamt (LPA), der Landesanerkennungsstelle (LAfG) und seit 1. April 2025 auch mit der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) zuständig. „Das Regierungspräsidium spielt für uns als exekutive Behörde eine ganz besondere Rolle“, sagte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) beim Besuch auf seiner Sommertour.
Vorrangiges Ziel sei es, die Versorgung in den Gesundheitsberufen auszubauen und gleichzeitig so viele Hürden wie möglich abzubauen“, betonte der Minister – „und das ist für deutsche Behörden gar nicht so einfach“ angesichts vieler Regularien.
Zentrale Ausländerbehörde und eine Koordinierungsstelle
„Die Fachkräftesicherung ist eine der wesentlichen Zukunftsaufgaben unserer Zeit. Mit der digitalen, kundenorientierten und von Willkommenskultur geprägten LZF ist Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt vorangegangen“, betonte Regierungspräsidentin Susanne Bay (Grüne).
An den Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart gibt es mit der LZF seit April eine zentrale Ausländerbehörde und eine Koordinierungs- und Beratungsstelle. „Bis 15. August sind bereits 1126 Anträge bei den beiden Standorten eingegangen und in 458 Fällen mit einer Vorabzustimmung zur Einreise einer Fachkraft an die jeweilige Auslandsvertretung abgegeben worden“, sagte Michael Hagmann, Leiter der Abteilung „Landesversorgungsamt, Gesundheit und Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften“.
Im Fokus steht dabei eine digitalisierte Bearbeitung des Antrags, verbunden mit der Beschleunigung der beruflichen Anerkennung für die ausländischen Fachkräfte. Flankiert wird der gesamte Prozess durch ein Beratungsangebot in den Bereichen Aufenthaltsrecht und Berufsanerkennung. Mit ihrer zentralen und landesweiten Zuständigkeit nutzt die LZF damit Synergieeffekte.
Doch wie lange dauert in der Regel ein Anerkennungsverfahren? „Das kann man so nicht genau sagen, aber bei den einfacheren Pflegeberufen ungefähr 40 Tage, bei Ärzten rund 18 Monate“, sagt Andrea Heyne, Leiterin der Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe – und manchmal auch länger. „Das hängt immer davon ab, ob alle Unterlagen eingereicht wurden und ob alle Qualifikationen schon vorhanden sind oder noch nachgeschult werden muss“, ergänzt Heyne.
Rund zweieinhalb Monate dauert der Antrag bei der Ausländerbehörde, sagte eine Mitarbeiterin. Über einen Online-Antragsservice auf der Homepage können Anträge gestellt werden. Zusätzlich bietet eine Telefon-Hotline zu bestimmten Zeiten persönliche Auskünfte an.
Reibungsverluste sollen durch Begleitung minimiert werden
In der Beratung werden zunächst allgemeine Fragen rund um das beschleunigte Fachkräfteverfahren geklärt. Zudem begleitet die LZF die Arbeitgeber über die gesamte Dauer des aufenthaltsrechtlichen und anerkennungsrechtlichen Verfahrens und sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen in der erforderlichen Art und Weise vorliegen.
Das LZF beteiligt auch alle weiteren Akteure im Verfahren wie die zuständige Anerkennungsstelle und die Bundesagentur für Arbeit. Durch die Begleitung des gesamten Prozesses sollen Reibungsverluste beim Einreise- und beim Berufsanerkennungsverfahren verringert werden.
Die Unterlagen werden über die LZF-Internetseite digital eingereicht und die Kommunikation mit den Antragstellenden erfolgt dann aus einer Hand. So sollen ausländische Fachkräfte möglichst schnell ihre Arbeit in einem Unternehmen in Baden-Württemberg aufnehmen können. Die neue Agentur ging mit 30 Mitarbeitern an den Start, derzeit sind es 51, insgesamt sind 52 Stellen geplant.
Schnellere Verfahren
Beschleunigte Fachkräfteverfahren im Bereich der Gesundheitsberufe werden im Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet. Dort befindet sich auch die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe. Verfahren in allen übrigen Berufsgruppen werden hingegen im Regierungspräsidium Karlsruhe bearbeitet.
Die neue LZF ist eine Ergänzung zu den bestehenden unteren Ausländerbehörden, die parallel ebenfalls weiterhin für die Durchführung beschleunigter Fachkräfteverfahren zuständig bleiben.