Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Aus der Akademie

Barrierefreiheit: So gelingt digitale Inklusion mit KI

Welche Tools sind bei der Anwendung von Künstlicher Intelligenz rechtlich zulässig? Das kann man bei einem Webinar der Staatsanzeiger Akademie erfahren am 25. September unter dem Titel „KI und digitale Barrierefreiheit: inklusiv kommunizieren".

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Digitale Angebote müssen barrierefrei sein. Für Verwaltungen bringt das neue Anforderungen, aber auch Chancen.

IMAGO/Ying Tang)

Stuttgart. Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Digitale Angebote müssen barrierefrei sein. Für Verwaltungen bringt das neue Anforderungen, aber auch Chancen.

KI unterstützt beim Abbau von Barrieren

Künstliche Intelligenz kann beim Abbau von Barrieren unterstützen – mit automatischen Untertiteln, Vorlesefunktionen oder Übersetzungen in Leichte Sprache. Doch welche Tools sind rechtlich zulässig, welche erleichtern die Arbeit wirklich – und welche Kenntnisse braucht es? Antworten gibt das Webinar „KI und digitale Barrierefreiheit: inklusiv kommunizieren“ am 25. September.

Die Referentin Anne Häusler erklärt praxisnah, wie KI barrierefreie Kommunikation unterstützt: datenschutzkonform, effizient und ohne Mehraufwand. Sie vermittelt das Rüstzeug, um Inhalte inklusiv zu gestalten und die Vorgaben des BFSG souverän umzusetzen.

Weitere Informationen unter: akademie@staatsanzeiger.de

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 199 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch