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Gerichtsentscheidung

KI-Einsatz bei der Bewerbung 

Ein Student der TU München schrieb seine Bewerbung für einen Masterstudiengang mit Hilfe von  Künstlicher Intelligenz. Die Uni wies den Student ab, seine Klage dagegen scheiterte.

Weil sie ihre Bewerbung mit Künstlicher Intelligenz erstellt haben wurden sie von der Technischen Universität München abgelehnt und klagen nun dagegen.

dpa / Zoonar | HGVorndran)

München. Drei von der Technischen Universität München (TUM) abgelehnte Studienbewerber haben Beschwerde eingelegt. Ihr Ausschluss erfolgte, weil sie KI für ihre Bewerbungen benutzt haben sollen.

Ein Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht München bereits abgewiesen, wie das Gericht bestätigte. Zwei weitere Klagen sind nach TUM-Angaben noch aktuell. Wo genau sie verhandelt werden, teilte die Hochschule  nicht mit. Im bereits abgehandelten Fall war ein Bewerbungsessay der sich „über seinen gesamten Umfang auffällig von denen anderer Bachelorabsolventen unterscheidet“, wie das Verwaltungsgericht mitteilte, der Grund für den Ausschluss. Denn den Prüfern zufolge wich der Text durch seine „Kürze und Inhaltsdichte“ auffällig von denen anderer Bewerber ab. Zudem war er „in nahezu fehlerfreiem geschliffenen Englisch“ und ohne Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler verfasst. Daher vermuteten sie dahinter den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Zudem weckte es das Misstrauen der Prüfer, dass der Essay des Studienanwärters deutlich besser als derjenige war, mit dem er sich ein Jahr zuvor vergeblich beworben hatte.

Das Gericht befand diesen Anscheinsbeweis für stichhaltig; es handele sich nicht, wie der Antragsteller kritisiert hatte, um eine pauschale Unterstellung. ( sta / crim )

Christoph Müller

Redakteur Bildung & Wissenschaft

0711 66601-182

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