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Versorgungsrecht

Mehr Pensionäre im öffentlichen Dienst

Im Bundesbereich sank aber die Zahl der Ruhegehaltsempfänger gegenüber dem Vorjahr.
Zwei Personen gehen auf einem Weg im Park spazieren.

Im vergangenen Jahr gab es mehr als 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes.

IMAGO/Lobeca/Ralf Homburg)

Wiesbaden. Am 1. Januar 2025 gab es mehr als 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 0,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Zusätzlich bezogen 382.100 Hinterbliebene Versorgungsleistungen (+0,5 Prozent).

Die Pensionärinnen und Pensionäre erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3416 Euro brutto im Monat. Das waren 5,4 Prozent mehr als im Januar 2024. Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich im Jahr 2024 auf 56,9 Milliarden Euro.

Mehr Pensionäre im Land und den Kommunen

Im Bundesbereich sank die Zahl der Pensionäre am 1. Januar 2025 gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozent. Im Landesbereich stieg deren Zahl dagegen um 1,4 Prozent und im kommunalen Bereich um 3,0 Prozent.

Der Schuldienst im Landesbereich bildet mit 466.700 Personen und einem Anteil von einem Drittel wie in den Vorjahren die größte Gruppe der Ruhegehaltsempfänger in Deutschland. Ehemalige Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bundesbahn und der Post stellen mit 274.700 Personen die zweitgrößte Gruppe.

Rund 38 Prozent der 55.900 Neupensionäre des Jahres 2024 gingen mit Erreichen ihrer jeweiligen Altersgrenze in den Ruhestand. Das heißt entweder mit Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze (im Durchschnitt mit 66,1 Jahren) oder mit der für sie relevanten besonderen Altersgrenze (im Durchschnitt mit 60,8 Jahren), wie sie etwa im Vollzugsdienst oder für Berufssoldatinnen und -soldaten gilt, heißt es weiter.

Viele treten vorzeitig in den Ruhestand ein

41 Prozent traten den Angaben der Statistiker zufolge vorzeitig mit einer Antragsaltersgrenze (zum Beispiel bei Schwerbehinderung, langer Dienstzeit oder gegebenenfalls unter Hinnahme von Versorgungsabschlägen) in den Ruhestand ein (im Durchschnitt mit 64,0 Jahren).

Weitere 17 Prozent wurden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt (im Durchschnitt mit 55,8 Jahren). Die übrigen 4 Prozent der Pensionierungen entfielen auf Vorruhestandsregelungen oder sonstige Gründe (im Durchschnitt mit 58,5 Jahren).

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