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Gerichtsentscheidung

Universitäts-Professor behält seine Stelle trotz sexueller Belästigung

Ein Universitätsprofessor darf trotz sexueller Belästigung von Studentinnen seinen Job behalten, wird aber finanziell deutlich herabgestuft. Dies entschied das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (AZ: 3 LD 1/24) und bestätigte zugleich ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen.

Über Jahre hinweg ist ein Uni-Professor sexuell übergriffig geworden. Als zweithöchste Disziplinarstrafe wurde er finanziell deutlich herabgestuft.

IMAGO/Pogiba Aleksandra)

Lüneburg. Der Universitätsprofessor ist an der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie der Georg-August-Universität Göttingen tätig. Ihm wird vorgeworfen, dass er über Jahre hinweg Studentinnen, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen durch grenzüberschreitende Berührungen und anzügliche Bemerkungen sexuell belästigt habe.

Universität wollte Beamtenverhältnis beenden

Die Universität Göttingen hatte eine Disziplinarklage eingeleitet, um das Beamtenverhältnis zu beenden. Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte entschieden, dass der Professor um zwei Besoldungsgruppen zurückgestuft werden muss, aber weiter als Universitätsprofessor arbeiten darf. Sowohl die Universität als auch der Professor legten Berufung ein.

Professor hat seine beamtenrechtliche Pflicht verletzt

Das OVG Lüneburg sieht wie zuvor das Verwaltungsgericht Göttingen ein schwerwiegendes Dienstvergehen als erwiesen an, das mit der zweithöchsten Disziplinarmaßnahme, nämlich der Zurückstufung, bestraft wird. Der Professor habe seine beamtenrechtliche Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt und seine vorgesetzte Stellung ausgenutzt.

Außerdem habe er sein Verhalten nicht geändert, obwohl ihn die damalige Universitäts-Präsidentin bereits in den Jahren 2012 und 2013 wegen ähnlicher Vorfälle ermahnt hatte, so das Gericht.

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