Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Schädigung nach einer Corona-Impfung muss nachgewiesen werden

Wer nach einer Impfung wie der gegen Corona Kopfschmerzen bekommt, hat dadurch keine Schädigung erhalten.
IMAGO/Pogiba Aleksandra)Stuttgart. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Gesundheitsschaden erleidet, kann Anspruch auf Entschädigungsleistungen haben. Dies gilt allerdings nicht, wenn man durch eine Corona-Impfung Kopfschmerzen bekommen hat, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (AZ: L 6 VE 1042/24).
Kopfschmerzen nach einer Corona-Impfung
Im vorliegenden Fall hatte eine 1990 geborene Frau auf Entschädigungsleistungen wegen Kopfschmerzen geklagt, die sie auf eine Corona-Schutzimpfung zurückführte. Nachdem sie bei ärztlichen Untersuchungen kurz nach der Impfung zunächst noch keine diesbezüglichen Beschwerden berichtete, gab sie bei einer stationären Behandlung an, seit etwa fünf Wochen unter Dauerkopfschmerzen zu leiden, die nur teilweise auf Schmerzmittel ansprächen und teilweise mit Übelkeit einhergingen.
Gerichte lehnen Entschädigungsleistungen ab
Das Landesversorgungsamt und das Sozialgericht haben die Gewährung von Entschädigungsleistungen jedoch abgelehnt. Zu Recht, wie das LSG nun in zweiter Instanz entschieden hat. Um Entschädigungsleistungen zu erhalten, müsse eine über eine übliche Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung nachgewiesen werden. (rik)