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AfD-Landtagsfraktion nur im LfK-Medienrat vertreten

Blick auf die AfD-Landtagsfraktion während einer Sitzung des Landtags.
dpa/Katharina Kausche)Stuttgart. In insgesamt neun Wahlverfahren zur Besetzung von Gremien hat die AfD-Landtagsfraktion keinen einzigen ihrer Bewerber durchgebracht. Fraktionschef Martin Rothweiler sprach am Tag nach dem Abstimmungsmarathon von einem demokratiepolitischen Trauerspiel. Denn: „Millionen Wähler sollen offenbar auch über parlamentarische Umwege von politischer Mitwirkung ausgeschlossen werden.“ Sachsen-Anhalt habe gezeigt, es könne akzeptiert werden, „dass demokratisch gewählte Fraktionen auch Anspruch auf angemessene parlamentarische Mitwirkung haben“. Davon sei Baden-Württemberg noch weit entfernt, deshalb liege „hier noch eine Menge Arbeit vor uns, bis demokratische Normalität Einzug hält“.
Konkret nannte Rothweiler die Landeszentrale für politische Bildung, den SWR-Rundfunkrat, das Parlamentarisches Kontrollgremium, die Baden-Württemberg Stiftung „oder weitere bedeutende Gremien: Sämtliche AfD-Kandidaten werden geschlossen boykottiert“. Dem jedoch widersprach am Donnerstag Dorothea Kliche-Behnke. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion nannte es vielmehr “beängstigend, dass sie bei geheimen Abstimmungen teilweise mehr Stimmen bekommen hat, als sie Abgeordnete hat“.
AfD-Abgeordnete scheitern bei Wahlen in Verwaltungsräte
Tatsächlich und ausweislich des Protokolls errang Rothweiler, der selber ins Parlamentarische Kontrollgremium einziehen wollte, 38 Stimmen, Carola Wolle, die für den Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater kandidierte, kam auf 40 Ja-Stimmen, Bernhard Pepperl auf 41 Stimmen bei der Wahl für den Verwaltungsrat der Badischen Staatstheater, oder Dennis Klecker wurde mit 38 Ja-Stimmen bei 68 Nein-Stimmen und 41 Enthaltungen nicht in den SWR-Verwaltungsrat gewählt.
Die AfD-Fraktion stellt 35 Abgeordnete. Vertreten ist sie vorerst allein im Medienrat der Landesanstalt für Kommunikation (LfK), weil ihr eine Entsendung nach dem Wahlergebnis und dem D‘Hondt-Verfahren zur proportionalen Sitzverteilung zusteht.