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Neues Katastrophenschutzgesetz: „Aus der Praxis für die Praxis“

Ein Malteser-Krankenwagen im Einsatz in Stuttgart.
IMAGO/Arnulf Hettrich)Stuttgart. In erster Lesung hat der Landtag am Mittwoch das neue Katastrophenschutzgesetz beraten. Damit soll der Bevölkerungsschutz gestärkt, die Kommunen finanziell entlastet werden. „Es ist ein Gesetz aus der Praxis für die Praxis“, sagte Staatssekretär Thomas Blenke (CDU). Es enthalte Regelungen zur Ehrenamtsförderung, klare Aufgabenzuweisungen und Eingriffsbefugnisse. Auch die „Außergewöhnliche Einsatzlage“ werde erweitert, die Ehrenamtspauschale von 130 auf 180 Euro erhöht. Die Lohnfortzahlung Ehrenamtlicher solle nicht nur bei Einsätzen, sondern auch bei Fortbildungen oder bei dem Programm „Katastrophenschutz an Schulen“ greifen. Die Kosten dafür will das Land tragen.
Baden-Württemberg nimmt als erstes Land auch die Care-Arbeit in den Blick
Auch soll die Abrechnung unbürokratischer werden. „Und das sollte auch schneller gehen“, so Blenke. Er will in Sachen Helfergleichstellung gemeinsam mit den Organisationen Lösungen finden. Andrea Schwarz (Grüne) hob hervor, dass Baden-Württemberg als erstes Bundesland die Care-Arbeit mitdenke. Helfer, die pflegen oder alleinerziehend sind, sollen unterstützt werden. Matthias Miller (CDU) lobte die Regelung zu Spontanhelfern. Diese sollen Schadensersatz- und Versicherungsansprüche bekommen.
Klaus Ranger (SPD) forderte, die Helfergleichstellung umzusetzen, auch im Rettungsdienstgesetz. Für Nico Weinmann (FDP) ist der Entwurf ein guter Anfang, der aber hinter den Erwartungen zurückbleibe. Auch er spielte auf die Helfergleichstellung an. Es brauche landeseinheitliche Regeln bei Freistellung und Lohnausgleich. Daniel Lindenschmid (AfD) lobte den Gesetzentwurf als überfälligen Schritt. „Mit diesem Gesetz gelingt ein bedeutender Schritt nach vorne.“