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Debatte um Videoüberwachung und Grundrechtsschutz

Ansgar Mayr (CDU): „Die Menschen in unserem Land haben mehrheitlich kein Problem mit Kameras, die das Geschehen aufzeichnen.“
IMAGO/Jochen Tack)Ohne näher auf die erheblichen Einwände des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Tobias Keber einzugehen, hat der Landtag in Erster Lesung die Änderungen des Datenschutzgesetzes debattiert. Laut Ansgar Mayr (CDU) werden dessen Bedenken etwa zur Videoüberwachung zwar zur Kenntnis genommen, sie könnten aber „nicht das letzte Wort sein“. Erst am Mittwoch hatte Keber im Landtag Teile des neuen Gesetzes und die Ausweitung der Videoüberwachung als „verfassungs- und europarechtswidrig“ kritisiert . Die Verhältnismäßigkeitsprüfung werde unzulässig verkürzt und sei auch nicht einzelfallorientiert.
Mayr hielt „mit den Realitäten“ dagegen: „Die Menschen in unserem Land haben mehrheitlich kein Problem mit Kameras, die das Geschehen aufzeichnen.“ Im Gegenteil würden sich viele genau solche Maßnahmen wünschen, weil sie Sicherheit vermitteln und Straftaten vorbeugen könnten. „Unser Auftrag ist es doch, die Grundrechte der rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger zu schützen und nicht die Grundrechte krimineller Menschen“, so der Digitalisierungsbeauftragte seiner Fraktion. Er plädierte unter anderem dafür, nicht mehr von Videoüberwachung zu sprechen, sondern von „Videoschutz“. Thomas Hentschel (Grüne) machte hingegen deutlich, dass es auch künftig „nicht möglich sein wird, einfach überall Kameras aufzuhängen“.
Einsatz von KI ausweiten
Ebenso keineswegs unumstritten ist die Ausweitung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz. Hentschel versprach belastbare Rechtsgrundlagen. „Für uns ist dabei aber wichtig, dass die künstliche Intelligenz nur dort eingesetzt werden darf, wo es notwendig und verhältnismäßig ist“, erklärte der Grüne. Und für alle Entscheidungen, etwa rund um die Automatisierung von Verwaltungsakten, blieben natürlich die Menschen in den Behörden verantwortlich.
Nico Weinmann (FDP) sprach sich ebenfalls für eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung aus. Der Gesetzentwurf weise jedoch handwerkliche Mängel auf. Der Jurist sprach „von durchaus interessanten Rückschlussketten“, die aufgelöst werden müssten, gerade beim Einsatz von Videoüberwachung. Sie sei kein Allheilmittel, aber ein Baustein moderner Gefahrenabwehr. Als Jonas Weber für die SPD versprach, „Videoüberwachung da zu ermöglichen, wo wir feststellen, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen“, wollte Mayr wissen, ob die Sozialdemokraten lieber Opfer als Täter schützten. Daniel Lindenschmid (AfD) warnte die CDU davor, „die Videoüberwachung weit über echte Kriminalitätsschwerpunkte hinaus auszudehnen und den Präventionsbegriff ins Unendliche zu strecken“.
Der Gesetzentwurf geht jetzt ins parlamentarische Verfahren. Thomas Blenke, Staatssekretär im Innenministerium, hielt es für selbstverständlich, „dass datenschutzrechtliche Garantien vorgesehen sind, um einen Missbrauch zu verhindern“. Und er lud alle Fraktionen ein, „diesen Weg mitzugehen“.