Aus dem Landtag

Ein Konzept gegen häusliche Gewalt vorgestellt

Die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Sie wollen damit einen besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt erreichen. 

Mit einem neuen Gesetzentwurf wollen die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP einen besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt erreichen.

dpa/Rolf Kremming)

Stuttgart. Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP „zum besseren Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Gefahren aufgrund häuslicher Gewalt“ lobte die Grünen-Abgeordnete Fadime Tuncer, dass in dieser Sache „alle demokratischen Parteien an einem Strang ziehen“. Angesichts des Anstiegs der Zahl getöteter Frauen seit 2020 um 22 Prozent dürften Femizide nicht verharmlost werden. Tuncer nannte die Zahl von 938 versuchten und vollendeten Tötungen und von 360 getöteten Frauen in Deutschland im Jahr 2023. Sie führte den Anstieg der Gewalt nicht zuletzt auf eine „antifeministische Gegenbewegung“ zurück. Zutiefst beunruhigend findet sie, dass der im Netz verbreitete Frauenhass zum Vorbild und zum Nährboden für reale Gewalt werde.

Fußfessel bei häuslicher Gewalt

Nach der vorgeschlagenen Änderung des Polizeigesetzes soll nicht nur die Fußfessel im Fall von häuslicher Gewalt zum Einsatz kommen. Die Polizei kann künftig auch Betretungsverbote für bestimmte Orte, wie für den Arbeitsplatz der Frau, verhängen und Kontaktverbote aussprechen, die auch für den digitalen Kontakt oder Weg gelten. Besonders wichtig ist laut Tuncer, dass die Polizei den Mann verpflichten kann, an einer Beratung teilzunehmen als Teil der Prävention. Wer sich weigert, muss mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 5000 Euro rechnen. Dass dieses Konzept erfolgreich sein kann, zeige das Beispiel Spanien, fügte die Grüne hinzu.

CDU-Kollegin Isabell Huber befürchtet, dass die Dunkelziffer hoch ist. Sie hält den Einsatz der elektronischen Fußfessel nach dem spanischen Modell für überfällig. Zugleich wies sie darauf hin, dass dies kein Allheilmittel sei, sondern nur ein Teil im Verbund mit einem Bündel von Maßnahmen. „Als CDU können wir uns bei diesem vorliegenden Gesetzentwurf auch weitergehende Maßnahmen vorstellen. Ich möchte hier das Bewegtbild ansprechen, also Bewegtbild auf richterliche Anordnungen“, erläuterte Huber.

Häusliche Gewalt: 30 Prozent der Opfer sind Männer

Für Sascha Binder wird mit dem Gesetz eine Lücke geschlossen, indem der Polizei die Möglichkeit gegeben werde, Frauen und junge Mädchen noch besser zu schützen, im besten Fall, bevor sie Opfer von tätlichen Angriffen und sexueller Gewalt werden. Julia Goll (FDP) wies darauf hin, dass zwar überwiegend Frauen Opfer seien, aber etwa 30 Prozent der Opfer bei häuslicher Gewalt sind Männer. Das Erschreckende sei, „dass wirklich mehr als einmal am Tag eine Frau oder ein Mann im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt und Partnergewalt zu Tode kommt“.

Für Daniel Lindenschmid (AfD) gibt es ein Tabuthema in Bezug auf die Migration. Die Statistiken des Bundeskriminalamts zeigen laut Lindenschmid, dass rund die Hälfte der Tatverdächtigen bei häuslicher Gewalt Nichtdeutsche sind, bei einem Bevölkerungsanteil von rund 16 Prozent. Es seien patriarchale Haltungen, die importiert würden, kritisierte er.

2024 wurden in Baden-Württemberg 20 Menschen vom Partner getötet

Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist sich sicher, dass das Gesetz einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt bietet. Er wies darauf hin, dass alleine in Baden-Württemberg 2024 insgesamt 20 Menschen durch Partnergewalt ums Leben gekommen sind. Alle zwei Minuten erlebt nach seinen Worten ein Mensch in Deutschland häusliche Gewalt. Deshalb sei zum Beispiel flächendeckend in allen Polizeipräsidien ein Gefährdungsmanagement im Bereich der häuslichen Gewalt eingeführt worden.

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