Debatten im Landtag vom 18. und 19. April 2012

FDP und CDU bringen Gesetzentwürfe zur Änderung des Landesplanungsgesetzes in den Landtag ein

Stuttgart. Im Landtag haben die Abgeordneten über die Gesetzentwürfe der FDP- und CDU-Fraktion zur Änderung des Landesplanungsgesetzes debattiert. Dabei wurde deutlich, dass Regierung und Opposition den Ausbau der Windkraft im Land vorantreiben wollen. Sie sind sich jedoch nicht einig darüber, wie man dies erreichen und ausgestalten will. Wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, […]

Stuttgart. Im Landtag haben die Abgeordneten über die Gesetzentwürfe der FDP- und CDU-Fraktion zur Änderung des Landesplanungsgesetzes debattiert. Dabei wurde deutlich, dass Regierung und Opposition den Ausbau der Windkraft im Land vorantreiben wollen. Sie sind sich jedoch nicht einig darüber, wie man dies erreichen und ausgestalten will.
Wenn es nach dem Willen der Landesregierung geht, weisen die Regionalverbände künftig lediglich noch Vorranggebiete und keine Ausschlussgebiete mehr aus. Zugleich erhalten die Kommunen beim Windkraftausbau mehr Kompetenzen – beispielsweise eigenständig Standorte für Windkraftanlagen ausweisen zu können.

FDP will Planungshoheit bei den Regionalverbänden belassen

FDP und CDU halten dies für falsch und haben daher eigene Gesetzentwürfe zur Änderung des Landesplanungsgesetzes in den Landtag eingebracht. „Die Regionalverbände müssen beim Ausbau der Windkraft die Planungshoheit behalten“, sagte Jochen Haußmann (FDP). Nach dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sollen die Regionalverbände verpflichtet werden, unter Beteiligung der Gemeinden und Bürgern Vorranggebiete auszuweisen. Diese müssten die Eigenschaft von Eignungsgebieten haben. Laut dem Entwurf würden somit erheblich mehr Standorte als bisher für die Nutzung durch Windkraftanlagen ausgewiesen. „Die Vorschläge von Kommunen sollen dabei so weit wie möglich beachtet werden“, sagte Haußmann. Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion gebe gewerblichen Investoren und Bürgergenossenschaften Planungssicherheit, so Haußmann weiter.

Planung durch die Regionalverbände soll flexibler werden

Der Gesetzentwurf der CDU sieht vor, dass die Regionalverbände neben Vorrang- und Ausschlussgebieten auch Vorbehaltsgebiete ausweisen dürfen. Somit soll die Planung flexibler gestaltet werden. „Die öffentlich Anhörung im Landtag am 21. März hat uns in unserem Anliegen bestätigt“, sagte Manfred Groh (CDU). Den Gesetzentwurf von Grün-Rot bezeichnete er als „Rückkehr zur Kleinstaaterei“. Interkommunale Konflikte seien so unvermeidbar.

Grüne und SPD kritisieren Gesetzentwürfe von FDP und CDU

Thomas Marwein (Grüne), beurteilte die Gesetzentwürfe von FDP und CDU als unangemessen. „Die Bürgerschaft fragt danach, wo Windkraftanlagen realisiert werden können“. Dies zeige, dass Grün-Rot den richtigen Weg eingeschlagen habe. Interkommunale Konflikte könnten erfolgreich gelöst werden, dies würden Beispiele aus dem Schwarzwald zeigen. „Dafür braucht man keine Regionalverbände“, so Marwein weiter. Gernot Gruber (SPD) sagte: „Wir kommen voran, wenn man auf Regionalebene und dezentral planen kann.“
Gisela Splett (Grüne), Staatssekretärin im Verkehrs- und Infrastrukturministerium, unterstrich die Kritik von Marwein und Gruber: „Die Gesetzentwürfe von FDP und CDU bieten keinen Raum für kommunale Planungen. Aber die Kommunen wollen planen.“

Quelle/Autor: Alexander Schimko

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18. und 19. April 2012