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Gentges: Es gibt keinen Abschiebestopp für Jesiden

Justizministerin Marion Gentges.
picture alliance/dpa/Bernd Weißbrod)Stuttgart. Auf Anfrage der SPD, warum ein jesidischer Mann aus dem Nordirak, der bei einer Bäckerei beschäftigt ist, abgeschoben werden sollte, erläuterte Justizministerin Marion Gentges (CDU), dass es nach offiziellen Vorgaben keinen Hinderungsgrund für eine Abschiebung in den Irak gibt. Da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seine Entscheidung im Einzelfall fällt, sei eine sachkundige Prüfung sichergestellt, so die Ministerin.
An die Entscheidung des Bamf seien die Ausländerbehörden im Land gebunden, fügte sie hinzu. Im Irak gebe es nach Angaben des Bamf keine systematischen Verfolgungen von religiösen und ethnischen Minderheiten. Außerdem sei eine Fluchtmöglichkeit im Land in das Gebiet der Kurden gegeben, weshalb es für Jesidinnen und Jesiden keinen Abschiebestopp gebe, so Gentges. Die Abschiebung ist momentan jedoch ausgesetzt, da der Fall bei der Härtefallkommission anhängig ist und deshalb die betreffende Person nicht abgeschoben werden darf, solange keine Entscheidung getroffen worden ist.