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Aus dem Landtag

Gentges: Es gibt keinen Abschiebestopp für Jesiden

Jesiden aus dem Irak können grundsätzlich abgeschoben hat, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine entsprechende Entscheidung getroffen hat. Das machte Justizministerin Marion Gentges deutlich. Die SPD hatte sich in der Fragestunde im Landtag nach einem jesidischen Mann aus dem Nordirak erkündigt, der nun abgeschoben werden soll. 

Justizministerin Marion Gentges.

picture alliance/dpa/Bernd Weißbrod)

Stuttgart. Auf Anfrage der SPD, warum ein jesidischer Mann aus dem Nordirak, der bei einer Bäckerei beschäftigt ist, abgeschoben werden sollte, erläuterte Justizministerin Marion Gentges (CDU), dass es nach offiziellen Vorgaben keinen Hinderungsgrund für eine Abschiebung in den Irak gibt. Da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) seine Entscheidung im Einzelfall fällt, sei eine sachkundige Prüfung sichergestellt, so die Ministerin.

An die Entscheidung des Bamf seien die Ausländerbehörden im Land gebunden, fügte sie hinzu. Im Irak gebe es nach Angaben des Bamf keine systematischen Verfolgungen von religiösen und ethnischen Minderheiten. Außerdem sei eine Fluchtmöglichkeit im Land in das Gebiet der Kurden gegeben, weshalb es für Jesidinnen und Jesiden keinen Abschiebestopp gebe, so Gentges. Die Abschiebung ist momentan jedoch ausgesetzt, da der Fall bei der Härtefallkommission anhängig ist und deshalb die betreffende Person nicht abgeschoben werden darf, solange keine Entscheidung getroffen worden ist.

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