Debatten im Landtag vom 26. September 2012

Gesetzentwurf der FDP scheitert im Landtag

Stuttgart. Den einen ging er nicht weit genug, den anderen zu weit: Ein Gesetzentwurf der FDP „Zur Verbesserung der Beteiligung Jugendlicher in der Kommunalpolitik“ wurde an diesem Mittwoch von den anderen Fraktionen im Landtag abgelehnt. Die FDP wollte die Gemeindeordnung dahingehend ändern, dass jede Kommune künftig bei Vorhaben, die die Interessen Jugendlicher berühren, diese „in […]

Stuttgart. Den einen ging er nicht weit genug, den anderen zu weit: Ein Gesetzentwurf der FDP „Zur Verbesserung der Beteiligung Jugendlicher in der Kommunalpolitik“ wurde an diesem Mittwoch von den anderen Fraktionen im Landtag abgelehnt. Die FDP wollte die Gemeindeordnung dahingehend ändern, dass jede Kommune künftig bei Vorhaben, die die Interessen Jugendlicher berühren, diese „in angemessener Weise beteiligen muss“. Im Zentrum solle dabei gegebenenfalls  die Einrichtung eines Jugendgemeinderats stehen, der ein Rede-, Vorschlag- und Anhörungsrecht im Gemeinderat bekommen sollte.
Der FDP-Vorschlag führe aus Sicht der CDU nicht dazu, dass Jugendlich besser eingebunden würden, sagte Felix Schreiner, selbst Gemeinderat und Fraktionsvorsitzender in Lauchringen:. „Das haben auch Gemeindetag und Städtetag kritisch angemerkt“. Eine Verpflichtung und ein Muss für die Kommunen, wie es das FDP-Gesetz vorsehe, das sei im Übrigen wenig liberal, so Schreiner, und „für die CDU nicht der richtige Weg“.
Andreas Schwarz lehnte für die Grünen-Fraktion den Gesetzentwurf ebenfalls ab – allerdings aus entgegengesetzten Gründen:  „Der Vorschlag geht in die richtige Richtung, aber am Ziel vorbei“. Lediglich in die Gemeindeordnung die Beteiligung Jugendlicher aufzunehmen und bloß gegebenenfalls – das gehe den Grünen nicht weit genug. Vielmehr sei dies verbindlich in die Gemeindeordnung aufzunehmen und neben den Rede-, Vorschlag- und Anhörungsrecht auch ein eigenes Budget sowie verbindliche Mitwirkungsrecht für jugendliche, sei Anliegen der Grünen. Es gehe um „konkrete Rechte“, Jugendliche sollten „keine Bittsteller sein“, sondern „auf Augenhöhe mit Bürgermeister und Gemeinderat Vorschläge und Anträge einbringen können. Die Regierung wolle daher bald selbst ein Gesetz einbringen, dass diese Rechte aber bald in einen größeren Kontext eingebunden.
Florian Wahl (SPD) räumte  ebenfalls ein, der FDP-Vorschlag „geht in die richtige Richtung“. Doch meinte er: „Was der FDP schon zu viel ist, ist uns noch zu wenig“. Die Fokussierung der FDP auf den Jugendgemeinderat halte beispielsweise selbst der Landesjugendring nicht für richtig. Es gebe zudem andere wichtige Einrichtungen, etwa Jugendforen, die institutionalisiert werden sollten.
Der frühere Justizminister Ulrich Goll begründet für die FDP den Gesetzantrag. Die Kritik der anderen Fraktionen gehe am Vorschlag vorbei. Was die Förderung der Beteiligung Jugendlicher durch Einrichtung eines Jugendgemeinderats betreffe, gelte: „Wir haben keine anderen Ansätze ausgeschlossen“. Und der FDP gehe es auch nicht darum , „den Kommunen Vorschriften zu machen“,. Allerdings wolle man, dass sich bei diesem wichtigen Thema schnell etwas bewege. Die „vage Ankündigungen“ der Landesregierung in diese Richtung reichten der FDP nicht aus. Die Verquickung dieser Frau mit anderen, wie etwa dem (Kommunal-)Wahlrecht schon ab 16 Jahren, verzögere eine Gesetzesregelung und gefährde somit dieses Anliegen, sagte Gall:  „Ich habe die Angst, dass am Schluss gar nichts herauskommt – und das fände ich schade“.
Innenminister Reinhold Gall (SPD) trat den Befürchtungen der FDP entgegen, die Ablehnung des Antrags bedeute eine Verschiebung der stärkeren Beteiligung Jugendlicher auf unbestimmte Zeit. Allerdings wolle man nicht jetzt im Vorgriff auf eine umfassende Reform, „die vielleicht ein halbes Jahr später kommt“, lediglich ein Paragraphen geändert werden. Vielmehr stehe dieser Aspekt in einem größeren Zusammenhang, zu dem nicht nur noch das Kommunalwahlrecht ab 16 Jahren dazu gehöre, sondern auch der gesamte Komplex stärkerer Bürgerbeteiligung.  Freilich unterschieden sich Städte und Gemeinden  in ihrer Größe und der Vielfalt ihrer Aufgaben sehr voneinander. Deshalb werde das Gesetz so ausgestaltet werden, „dass Städte und Gemeinden noch Spielräume haben.“, was die Beteiligung Jugendlicher angeht. Die Regierung beabsichtige eine umfassende Kommunalrechtsnovelle. Das Innenministerium habe dazu einen Entwurf erarbeitet, der derzeit  mit den anderen Ressorts   abgestimmt werde  und, nach Anhörung der Kommunalverbände, vermutlich „Anfang 2013 in den Landtag eingebracht werden kann“, so Minister Gall.

Quelle/Autor: Christoph Müller

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 167,00 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesermeinungen

Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren.

26. September 2012