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Grünes Licht für vollautomatisierte Geschäfte

Die Gesetzesänderung soll Rechtssicherheit für moderne Versorgung schaffen.
dpa/Heiko Rebsch)Stuttgart. Bisher haben sich die Verantwortlichen in einer Grauzone bewegt. Nun soll eine von Grünen und CDU vorgeschlagene Änderung des Ladenöffnungsgesetzes Klarheit schaffen. Es geht darum, „eine Sonn- und Feiertagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsstellen, die ausschließlich Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs feilhalten, flächenmäßig auf 150 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt sind und durch digitale Lösungen ohne Verkaufspersonal betrieben werden, zu ermöglichen“, wie es im Gesetzentwurf heißt. Es gehe darum, „Rechtssicherheit für die Form moderner Versorgung zu schaffen“, betonte Cindy Holmberg (Grüne). Dies wurde in der ersten Lesung von allen Fraktionen sowie Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßt.
Die Ministerin bekräftigte, dass vollautomatisierte Läden bisher nur geduldet werden. Die Gesetzesänderung trage Veränderungen in der Gesellschaft Rechnung, betonte sie. Von den Läden profitiert ihrer Ansicht nach der ländliche Raum besonders. Wegen der gesellschaftlichen Akzeptanz findet es Tobias Vogt (CDU) wichtig, dass an „besonders geschützten Feiertagen keine Öffnung möglich ist“. Das sind Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und der erste Weihnachtstag.
SPD, FDP und AfD äußern unterschiedliche Meinungen zum Entwurf
Als „super Gewinn für den ländlichen Raum“ bezeichnete Boris Weirauch (SPD) die Läden. Er sieht Klärungsbedarf wegen der möglichen Einschränkungen durch die Kommunen. Für zu kompliziert hält Erik Schweickert (FDP) die Feiertagsausnahmen. Er plädiert für die Öffnung an 365 Tagen. Als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete Carola Wolle (AfD) den Entwurf.