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Hauk kritisiert zögerliches Handeln des Umweltministeriums

Laut Umweltministerium gibt es 15.000 Brutpaare von Saatkrähen im Land.
IMAGO/imageBROKER/Gerald Abele)Stuttgart. An dem von der FDP vorgelegten Vorschlag in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) auch den Biber und die Saatkrähe aufgrund der durch die Tiere entstehenden Schäden aufzunehmen, hat sich ein Schlagabtausch zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium entzündet, den Jonas Weber (SPD) als „Rosenkrieg“ und „unerträgliches Schauspiel“ empfand. Erik Schweickert (FDP) sprach von „verbaler Prügelei“ der Koalitionspartner. Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) kritisierte vehement das zögerliche Vorgehen des Umweltministeriums bei Biber und Saatkrähe.
Die Regierungsfraktionen von Grünen und CDU lehnten bei der ersten Lesung den Gesetzentwurf ab, dagegen signalisierten SPD und AfD Zustimmung. Laut Umweltministerium gibt es 13.500 Biber im Land sowie 15.000 Brutpaare von Saatkrähen. Für Umwelt-Staatssekretär Andre Baumann (Grüne) erfreulich. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke nahm zunächst CDU-Spitzenkandidat Manuel Hagel sowie seinen Herausforderer Cem Özdemir (Grüne) ins Visier. Beide hätten ohne Basis im Parlament bei einer Podiumsdiskussion beim Bauernverband versprochen, Wolf, Biber und Saatkrähe ins JWMG aufzunehmen, sagte Rülke. Außerdem meinte er süffisant, dass es nun vom Umweltministerium „ein Wolfsopfer gibt, um die Bauern zu besänftigen“.
Reinhold Pix (Grüne) wies den Gesetzentwurf als „Schnellschuss“ zurück. CDU-Kollege Raimund Haser sieht Verordnungen als den einzig möglichen Weg an. Hans-Peter Storz (SPD) hält es genauso wie Udo Stein (AfD) für folgerichtig, Saatkrähe und Biber in das JWMG aufzunehmen. Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) lehnt den Vorstoß der FDP als „Schaufensterpolitik“ ab, weil sich dadurch praktisch nichts ändere.
Hauk verweist auf deutliche Unterschiede zu Bayern
Hauk begrüßte die vom Umweltministerium vorgelegte Biberverordnung, durch die in Konfliktfällen Biber leichter vergrämt und in bestimmten Fällen auch getötet werden können. Für ihn kommt das Gesetz jedoch viel zu spät. „Seit zehn Jahren drängen wir“, sagte er. Im Gegensatz zu Bayern, wo jährlich rund 2000 Biber getötet werden, seien es in Baden-Württemberg bisher gerade einmal vier gewesen, so Hauk, der von „überzogenem Artenschutz“ sprach. Eine ähnliche Verordnung fordert er für Saatkrähen. Als „Irrsinn“ bezeichnete er, dass dafür rund 1000 Einzelfallentscheidungen notwendig gewesen seien.
Zwar würdigte er die 180-Grad-Wende des Umweltministeriums beim Wolf. Aber weder „beim Rindermörder von Bernau noch beim Schaf- und Ziegenmörder im Murgtal“ sei eine Entnahme möglich, kritisierte er und stellte klar, dass es das Umweltministerium bisher abgelehnt habe, Biber und Saatkrähe ins JWMG aufzunehmen. Er kündigte an, dass mit der Änderung der Bundesgesetze, bald sein Ministerium allein für den Wolf zuständig sei. Andre Baumann (Grüne) verteidigte das Handeln des Umweltministeriums. Er verwies auf das funktionierende Bibermanagement vor Ort. Bei Saatkrähen reagierten Landratsämter mit einer Allgemeinverfügung, womit Probleme vor der Aussaatsaison 2026 schnell und pragmatisch gelöst würden.