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Kliche-Behnke: „Höchste Zeit für einen Armuts- und Reichtumsbericht“

Die Abgeordneten hatten gemeinsam Änderungen zum Unterhaltsvorschuss, zum digitalen Nachweis in der Notfallversorgung und Details zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung zu behandeln.
IMAGO/Arnulf Hettrich)Anfang 2026 bleiben dem Landtag von Baden-Württemberg noch zweieinhalb Beratungstage im Plenum. Dem knappen zeitlichen Spielraum ist geschuldet, dass vor Weihnachten nicht nur noch ein Dutzend Gesetze auf den parlamentarischen Weg gebracht werden mussten, sondern auch, dass verschiedene Vorhaben in einem Paket kombiniert sind. Die Abgeordneten hatten gemeinsam Änderungen zum Unterhaltsvorschuss, zum digitalen Nachweis in der Notfallversorgung und Details zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung zu behandeln.
Norbert Kopf (Grüne) sprach von einem „auf den ersten Blick sehr technischen Sammelwerk“, Stefan Teufel (CDU) lobte, wie das Land auch dank dieser Neuregelungen zu seinen Kommunen stehe. „Ich versuche, politisch auf diese Gesetze zu schauen“, erklärte dagegen Dorothea Kliche-Behnke (SPD) und griff das Thema Unterhaltsvorschuss heraus. Denn in Baden-Württemberg lebten 75.000 davon betroffene Kinder, die meisten mit alleinerziehenden Müttern. Und knapp die Hälfte der Mütter mit zwei Kindern sei armutsgefährdet: „Das ist ein Skandal.“ Die Tübinger Abgeordnete beklagte, dass es dazu insgesamt zu wenig Daten gebe, sprach davon, dass es deshalb „höchste Zeit für einen Armuts- und Reichtumsbericht“ sei, denn der bisher einzige stamme aus dem Jahr 2015 und von einer sozialdemokratischen Sozialministerin.
Auch Sozialminister Manne Lucha (Grüne) ging auf das Unterhaltsvorschussgesetz ein und auf den damit verbundenen Ausgleich kommunaler Mehrbelastungen. „Wir senken die Beteiligung der Kommunen an den Ausgaben von bisher 30 auf 27 Prozent“, so der Minister, „und dieser finanzielle Ausgleich wird rückwirkend zum 1. Juli 2017 umgesetzt.“ Damit bekämen Städte und Gemeinden im kommenden Haushaltsjahr eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 55,6 Millionen Euro und dann jährlich 8,7 Millionen Euro. Carola Wolle (AfD) nannte dies eine Ausnahme und „die Regel die andauernde, verfassungswidrige Überforderung der Kommunen unseres Landes“.