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Debatten im Landtag vom 1. März 2023

Landesregierung: Auch 16-Jährige sollen Gemeinderäte sein dürfen 

Sollen Jugendliche ab 16 in den Gemeinde- oder Kreistag gewählt werden können? Bundesweit wäre das eine einzigartige Regelung.

Sitzen bald 16-Jährige mit im Gemeinderat?

dpa/Eibner-Pressefoto/Fleig)

STUTTGART. Nach den Plänen der grün-schwarzen Koalition sollen Jugendliche ab 16 Jahren in einen Gemeinderat oder einen Kreistag gewählt werden können. Das wäre bundesweit eine einzigartige Regelung. Am Mittwoch fand die erste Aussprach zu dem Vorhaben im Landtag statt.

Grüne und CDU warben für ihre Pläne, die schon im Koalitionsvertrag festgezurrt waren. „Mit der Senkung des passiven Wahlalters auf 16 wird insbesondere dem Bedürfnis junger Menschen nach Beteiligung entsprochen“, betonte Swantje Sperling (Grüne). Als einzige Oppositionspartei sagte die SPD dem Vorhaben die Unterstützung zu. 

Die FDP lehnt die Absenkung des passiven Wahlalters ab, auch weil Minderjährige Räte nicht alle Aufgaben übernehmen können. Denn: Julia Goll warnte bei der Aussprache im Landtag, dass Gemeinderäte zweier Klassen entstehen könnten. „Die einen dürfen alles, die anderen dürfen nicht in Aufsichtsräte, dürfen nicht stellvertretende Bürgermeister sein“. Da stelle sich die Frage, ob die Stimmen, die abgegeben werden, gleichwertig seien.

Auch die AfD ist ebenfalls gegen die Absenkung des Wahlalters und vermutet Klientelpolitik.

Das Land plant zahlreiche weitere Änderungen, um kommunale Wahlämter zu stärken: So soll das Wahlrecht für Wohnsitzlose vereinfacht werden. Zudem soll es bei Bürgermeisterwahlen statt wie bisher einer Neuwahl eine Stichwahl geben, wenn zuvor keiner die erforderliche absolute Mehrheit erhalten hat. Nur die beiden Erstplatzierten sollen dann erneut antreten. Des Weiteren plant die Landesregierung, dass auch Personen ab 18 Jahren, statt wie bisher ab 25 Jahren, zum Bürgermeister gewählt werden können. Auch sollen Landesbedienstete nach der Amtszeit als Rathauschef in den Landesdienst zurückkehren können.

Philipp Rudolf

Redakteur Kreis und Kommune

0711 66601-184

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1. März 2023