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Landtag erleichtert Bauvorhaben der Bundeswehr

Die Erleichterungen gelten für Bauvorhaben der Bundeswehr.
dpa/Eibner-Pressefoto/Fleig)Stuttgart. Mit breiter Mehrheit hat der Landtag weitgehende Erleichterungen für Bauvorhaben der Bundeswehr auf den Weg gebracht. Wenn die der Verteidigung dienen, werden sie gesetzlich von Regeln des Bauordnungsrechts, des Denkmalsrechts, des Straßenrechts, des Wasserrechts oder des Naturschutzrechts befreit. „Und zwar ohne Wenn und Aber“, so Peter Seimer (Grüne). Zugleich erteilte eine Mehrheit der Abgeordneten weitergehenden Ausnahmen eine Absage. Die hatte die FDP in Änderungsanträgen verlangt.
„Das ist nicht die Kettensäge, die sie ansetzen wollen, das ist Anarchie“, kritisierte Jonas Hoffmann (SPD) die Liberalen. Jegliche Staatlichkeit einfach wegzustreichen, „hat nichts mehr mit Rechtsstaat zu tun“. Wer Beschleunigung ernst meine, konterte Erik Schweikert (FDP), müsse sie konsequent ausweiten: auf Rettungswachen und Leitstellen, auf Feuerwehr und Katastrophenschutz, auf Infrastruktur wie Brückenverstärkungen, Engpassbeseitigungen oder auf sanierungsbedürftige Knotenpunkte.