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Aus dem Landtag

Lucha will Studienplätze für künftige Amtsärzte reservieren

Die Landarztquote zieht, nun soll auch eine Vorabquote für Amtsärzte her. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lucha vor.
Zwei Männer, einer untersucht den Rücken des anderen, im Raum mit Fenster und Uhr.

Die Gesundheitsämter klagen über zu wenig Personal. Dagegen könnte eine Amtsarztquote helfen.

dpa/Benjamin Nolte)

Stuttgart. Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung zur Unterstützung der Sicherstellung des fachärztlichen Nachwuchses im öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg durch die Einführung einer Quote im Medizinstudium ist von allen Fraktionen im Landtag in der ersten Beratung in seltener Einmütigkeit begrüßt worden. Die Hintergründe erläuterte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Er verwies auf Prognosen für die nächsten zehn bis 15 Jahre, in denen auch im Gesundheitsdienst das qualifizierte Personal weniger wird. „Wir sind eine älter werdende Gesellschaft, wir haben altersbedingte Abgänge von Fachärztinnen und Fachärzten, deswegen ist der Entwurf zum Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz ein erster Schritt, weil wir damit eine Vorabquote für den öffentlichen Gesundheitsdienst auf Medizinstudierendenplätzen einführen wollen“, erläuterte Lucha.

„Eine extrem gute und positive Nachfrage“ für Studienplatzkontingent

Orientiert hat sich die Landesregierung laut Lucha an der „erfolgreichen Landarztquote“. Diese zeigt nach seinen Angaben „eine extrem gute und positive Nachfrage“. Dies zeige, dass gezielte Maßnahmen zur Steuerung der ärztlichen und fachärztlichen Versorgung wirksam seien, führte er weiter aus. Mit der Umsetzung des vorliegenden Gesetzentwurfs sollen ab dem Wintersemester 2026/2027 für fünf Jahrgänge jeweils zehn Studienplätze im Rahmen der Vorabquote zur Verfügung gestellt werden.

Lucha sieht „eine hohe bevölkerungsmedizinische Bedeutung“

Dabei verpflichten sich die Studierenden laut Gesetzentwurf durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Nach dem Studium gibt es die Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen und danach die Verpflichtung, zehn Jahre hauptberuflich im öffentlichen Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg tätig zu werden. Zudem ist es auf Antrag möglich, neben der Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen auch andere Weiterbildungen abzulegen, zum Beispiel in den Fachrichtungen Kinder- und Jugendmedizin, Hygiene und Umweltmedizin, aber auch Psychiatrie und Psychotherapie. Dies sind laut Lucha alles Disziplinen, „die eine hohe bevölkerungsmedizinische Bedeutung“ haben.

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