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Mobilitätspass: SPD scheitert mit Vorstoß, eine Arbeitgeberabgabe zu ermöglichen

Um einen zusätzlichen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zu fördern, können Kommunen künftig eine Abgabe von Bürgern oder Autofahrern erheben.
Marc Herrgoß)Stuttgart. 34 Jahre nachdem die damalige CDU-Regierung als erstes Bundesland eine Nahverkehrsabgabe einführen wollte, hat die jetzige grün-schwarze Landesregierung eine entsprechende Regelung und ein neues Mobilitätsgesetz auf den Weg gebracht. Die Nahverkehrsabgabe heißt jetzt Mobilitätspass. Die Kommunen, so der Verkehrsexperte der CDU-Fraktion Thomas Dörflinger, könnten selbst entscheiden, ob sie die Möglichkeit zur Ausbaufinanzierung des ÖPVN-Angebots nutzen oder nicht. Der von Städtetagspräsident Frank Mentrup (SPD) in der Anhörung vehement geforderten Einführung einer Arbeitgeberabgabe wollte die CDU-Fraktion nicht zustimmen.
Von einem „tragfähigen Kompromiss“ sprach Dörflinger, „die Abgabe wäre das falsche wirtschaftspolitische Signal gewesen“. Die SPD-Fraktion scheiterte mit einem Änderungsantrag, diese Variante doch noch zu ermöglichen. Es gehe gar nicht um eine verpflichtende Einführung, erinnerte Verkehrsexperte Jan-Peter Röderer, sondern darum, Städten und Kreisen eine Wahl zu lassen.
FDP wollte Gesetz bis Ende der Legislaturperiode begrenzen
Ebenfalls keine Mehrheit bekam ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Sie wollten, dass das Landesmobilitätsgesetz automatisch zum Ende der Legislaturperiode wieder außer Kraft tritt. Rüdiger Klos (AfD) wiederum sprach von realitätsferner Planwirtschaft und rückwärtsgewandter Ideologie. „Die größten Kritiker der Elche sind selber welche“, konterte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) den Ideologie-Vorwurf.
Der Kabinettsbeschluss von Anfang der 1990er-Jahre wurde nie umgesetzt. Gegen den vom damaligen und ersten Landesverkehrsminister Thomas Schäuble (CDU) vorgelegten Plan, zur ÖPNV-Finanzierung, regte sich massiver Widerstand – vor allem in seiner eigenen Partei.