Debatten im Landtag vom 25. März 2015

Opposition lehnt Klagerecht für Tierschutzorganisationen ab

Stuttgart. Das von der Landesregierung geplante Gesetz über Mitwirkungsrechte und ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen wird zum Zankapfel im Parlament. Sprecher der oppositionellen CDU und FDP lehnten am Mittwoch im Landtag den von Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) eingebrachten Gesetzentwurf ab. Bonde begründete seine Initiative mit der im Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien getroffenen Vereinbarung, wonach ein Verbandsklagerecht […]

Stuttgart. Das von der Landesregierung geplante Gesetz über Mitwirkungsrechte und ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen wird zum Zankapfel im Parlament. Sprecher der oppositionellen CDU und FDP lehnten am Mittwoch im Landtag den von Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) eingebrachten Gesetzentwurf ab.
Bonde begründete seine Initiative mit der im Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien getroffenen Vereinbarung, wonach ein Verbandsklagerecht für staatlich anerkannte Tierschutzverbände im Südwesten geschaffen werden soll. Tierschutz sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, mit dem Gesetz stelle sich Grün-Rot der Verantwortung beim Staatsziel Tierschutz, so Bonde den Entwurf.

Mitwirkung an Verwaltungsverfahren des Landes ermöglichen

Mit dem Gesetz soll anerkannten und landesweit tätigen Tierschutzorganisationen ein Klagerecht gegen tierschutzrechtliche Entscheidungen und tierschutzrelevante bau- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Vorhaben zum Halten von Tieren zu Erwerbszwecken eingeräumt werden. Gleichzeitig will man den Organisationen die Mitwirkung an Verwaltungsverfahren des Landes zum Tierschutz ermöglichen. Dies sei auch „legitimes Interesse der Tiere“, erklärte der Minister. Der Tierschutz werde dadurch gestärkt, wie es Grundgesetz und Landesverfassung verlangen. Befürchtungen, das Klagerecht führe zu einer Klagewelle, wies Bonde zurück: Auch beim Naturschutz sei dies keine Konsequenz gewesen.
Klaus Martin Burger (CDU) sieht durch das Gesetz den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg in Sachen wissenschaftlicher Tierversuche „gefährdet“. Seine Fraktion bekenne sich zum Tierschutz, sie stehe aber gleichzeitig auch zur Tiernutzung und Tierhaltung.  Es dürfe keinen Generalverdacht gegen die Tierhalter geben. Er lobte die Bauern, die „hohe Tierschutzmaßnahmen leisten“. Burger befürchtet, dass Verbandsklagen die Verfahren künftig verzögern und verteuern.

Gleichstellung von Tierschutz- mit Naturschutzverbänden

Für die Grünen entgegnete Reinhold Pix, in Baden-Württemberg habe ein solches Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht gefehlt. Dieses sei in vielen anderen Bundesländern bereits Gesetz. Pix sieht den Schwerpunkt in der Mitwirkung und nicht bei den Klagen. Auch Gabi Rolland (SPD) rechnet nicht mit einer Klageflut. 95 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe im Land seien davon nicht betroffen. Zudem hätten lediglich landesweit tätige Organisationen das Klagerecht. Rolland wertet das Gesetz als „Gleichstellung“ der Tierschutzverbände mit den Naturschutzverbänden.
Dagegen ist für Friedrich Bullinger (FDP) der Gesetzentwurf „die Privatisierung des Staatsziels Tierschutz durch die Hintertür“. Deutschland habe das strengste Tierschutzrecht weltweit, auch die Bestimmungen in Baden-Württemberg seien „vorbildlich“, wobei die Veterinäre und Amtstierärzte „kompetent arbeiten“ würden. „Wir brauchen keine ideologischen Diskussionen“, sagte der Liberale und bezeichnete das Verbandsklagerecht beim Tierschutz als „nicht notwendig“. Zudem äußerte Bullinger verfassungsrechtliche Bedenken. Die FDP werde nicht zustimmen.
Zur weiteren Beratung wurde der Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Wissenschaft und Forschung sowie für den Ländlichen Raum verwiesen.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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25. März 2015