Debatten im Landtag vom 28. September 2016

Opposition sieht nur Kosmetik bei Novellierung des Jagdgesetzes

Stuttgart. Blattschuss oder nur Platzpatrone? Über den Wert der von der Landesregierung geplanten Novellierung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes gingen am Mittwoch die Meinungen weit auseinander. Das vor zwei Jahren von den Grünen in der Koalition mit der SPD durchgesetzte Gesetz sei immer noch ein „Leuchtturmprojekt“, das die Handschrift von Experten trage und um das Baden-Württemberg […]

Stuttgart. Blattschuss oder nur Platzpatrone? Über den Wert der von der Landesregierung geplanten Novellierung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes gingen am Mittwoch die Meinungen weit auseinander. Das vor zwei Jahren von den Grünen in der Koalition mit der SPD durchgesetzte Gesetz sei immer noch ein „Leuchtturmprojekt“, das die Handschrift von Experten trage und um das Baden-Württemberg deutschlandweit beneidet werde, sagte Reinhold Pix (Grüne) bei der Einbringung des Änderungsgesetzes. Dadurch gebe es im Südwesten mehr Natur- und Tierschutz und das Gesetz regele die gesellschaftlichen Ansprüche an die Jagd.
Bei der Einbringung äußerte sich Agrarminister Peter Hauk (CDU) in der ersten Lesung weniger optimistisch. Kein Wunder, hatte die CDU doch zu Oppositionszeiten dieses Gesetzeswerk mit grüner Handschrift stets bekämpft. Nun soll es immerhin geändert werden. So soll die Mindestfläche für Fütterungskonzeptionen für Rehwild angepasst und von 2500 auf 1500 Hektar jagdbarer Fläche reduziert werden. Zudem wird die Bejagung von Schwarzwild im März bei günstigen Schneelagen im Wald während der allgemeinen Schonzeit erweitert. Ziel der Änderungen sei es, punktuelle Änderungen in Bereichen vorzunehmen, in denen die Anwendung in der Praxis „das Erfordernis ausdifferenzierterer Handlungsmöglichkeiten deutlich gemacht hat“.
Geplant ist auch die Änderung des Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetzes. Da die Betreuung von Kommunalwald durch die Landratsämter, für die der Kostenbeitrag erhoben wird, nach Einschätzung der Finanzverwaltung seit 1. Januar 2014 steuerlich nicht mehr als umsatzsteuerfreie hoheitliche Beistandsleistung zu bewerten ist, sei es nach einer zweijährigen Übergangszeit nun notwendig, die Umsatz von 19 Prozent auf den Forstverwaltungskostenbeitrag zu erheben. Kommen müssen daher künftig Umsatzsteuer zahlen. Dies habe nicht zur Begeisterung der Kommunen geführt, gab Minister Hauk zu. Aber ohne diese Regelung müsste das Land die Umsatzsteuer an den Bund zahlen.
Manuel Hager, neuer Abgeordneter der CDU und selbst Jäger, bekannte sich flammend zum Gesetzentwurf. Erkenntnisse aus der Jagdpraxis in zwei dringenden Punkten seien darin eingeflossen, die Änderungen würden schon zur Schwarzwild-Jagd im März 2017 wirksam. In Anspielung an den Koalitionspartner sagte er, die Gesetzesvorlage sei „ohne Ideologie aus der Praxis für die Praxis“.
Kritischer bewertete die Opposition die Änderungsvorschläge. Reinhold Gall (SPD) bezweifelte, dass die Umsatzsteuer-Erhebung von den Kommunen unumgänglich ist: „Das sei dahingestellt.“  In der vergangenen Legislatur habe die SPD auch die „grüne Kröte schlucken“ müssen, nun habe die CDU das Gesetz schleifen wollen, aber heraus seien nur „marginale Änderungen“ gekommen. Der Entwurf sei unausgegoren und nur dem Koalitionsfrieden geschuldet, „weniger der Sache“. Auch Udo Stein (AfD) mutmaßte, die CDU kuschele mit den Grünen: „Das Gesetz geht mir nicht weit genug.“ Er sieht Gefahren durch das Schwarzwild und hätte sich mehr Entschlossenheit gewünscht.
Friedrich Bullinger (FDP) sprach sogar von einem „kosmetischen Änderungsgesetzeswerk“, das „weiterhin an der Praxis vorbei geht“ und keine Verbesserung bringe. Es sei den Grünen gelungen, gegenüber der CDU „das Unsinnige zu bewahren“. Wie der Liberale will auch Hans Peter Stauch (ABW) im Landwirtschaftsausschuss Änderungen vorschlagen.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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28. September 2016