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Rechtsgrundlage fürs Deutschlandticket

Das Deutschlandticket entfaltet seinen Wert fürs Klima über die Ländergrenzen hinaus, so Silke Gericke (Grüne).
IMAGO/Markus Mainka)Stuttgart. Die Länder sind zuständig dafür, die Einführung eines republikweiten gültigen gemeinsamen Tarifs im Regional- und Nahverkehrs für ihre Hoheitsgebiete zu gewährleisten. „Wir schaffen eine verlässliche rechtliche Grundlage für Stadt- und Landkreise als kommunale Aufgabenträger“, erklärte Silke Gericke (Grüne) bei der Einbringung des entsprechenden Gesetzentwurfs, der vor allem das „Deutschlandticket“ sichert. Der einheitliche Fahrschein mit bundesweiter Gültigkeit entfalte auf diese Weise seinen Wert gerade fürs Klima über die Ländergrenzen hinaus.
Jan-Peter Röderer (SPD) brachte schon mit Blick auf die kommende Legislaturperiode eine Ergänzung ins Spiel. Denn „in der Systematik des Angebots“ fehle ein verbilligtes Sozialticket, dass auch Menschen mit kleinem Geldbeutel Teilhabe und Mobilität ermögliche.