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Religionsgemeinschaften kann Status auch entzogen werden

Kirche, Moschee, Vielfalt. In Deutschland kann jeder glauben, was er will,
Frank Rumpenhorst)Stuttgart. Einstimmig hat der Landtag das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der öffentlich-rechtlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“ beschlossen worden. Bisher sei der Körperschaftsstatus praktisch auf ewig verliehen worden, jetzt seien Vergabe und Entzug klar geregelt, erläuterte Kultusministerin Theresa Bauer (Grüne). Außerdem seien in dem neuen Gesetz alle bislang verstreuten Normen und Regelungen zusammengeführt worden.
AfD-Antrag abgelehnt
Dass sich im Gesetz die Vielfalt im Land spiegele und es nicht nur um ein oder zwei Bekenntnisse gehe, würdigte Daniel Born (SPD). Grüne, CDU und FDP betonten, dass es nun klare Rahmenbedingungen gebe. Die AfD kritisierte, dass ihr Antrag auf Verzicht auf die Aussprache trotz der Einigkeit abgelehnt wurde.