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Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg darf Online-Glückspiele anbieten

Flagge der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg: Das Unternehmen darf künftig auch Online-Glücksspiele anbieten.
IMAGO/dieBildmanufaktur)Stuttgart. Die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg darf künftig Online-Glückspiel anbieten – „als Monopolist“, wie für die FDP-Fraktion Daniel Karrais in der Debatte über die Novellierung des Landesglückspielgesetzes kritisierte. Auf diese Weise betätige sich das Land selbst als Glückspielunternehmer. Eine Vergabe an entsprechende Unternehmen über Konzessionen sei gar nicht erwogen worden. „Glückspiel ist also dann genehm, wenn das Land selbst ein Geschäft machen kann“, so der Liberale. Diese Art der Politik sei „unglaubwürdig und nicht geeignet, um gegen illegales Glückspiel vorzugehen“.
Der zuständige Innenminister Thomas Strobl (CDU) nannte den vorgelegten Gesetzwurf dagegen „pragmatisch, praktisch, gut“. Einerseits gehe es um die gesundheitlichen Folgen und den Schutz der Spielerinnen und Spieler, anderseits darum, verantwortungsvolle Angebote zu gewährleisten. „Mit Maß und Mitte“ sei dieser Anspruch erfüllt. Norbert Knopf hob aus Sicht seiner Grünen unter anderem die Schaffung der neuen Fachstelle Glücksspielsucht zur „besseren Koordinierung der Suchthilfe“ hervor. Das Monopol im Online-Glückspiel erläuterte er mit der Notwendigkeit, den Markt zu regulieren und den staatlichen Einfluss zu sichern. Dies betreffe ebenso den Bereich der Onlinekasinos und des Roulettes: „Die Kugel rollt also nur unter staatlicher Aufsicht.“
Tim Bückner (CDU) versprach, das jetzt gewählte Vorgehen „ganz sicher“ zu evaluieren und gegebenenfalls nachzubessern, „wobei wir uns gedanklich schon in der nächsten Legislaturperiode befinden“. „Glückspiel sei nicht der Bereich, wo wir an Deregulierungen denken müssen“, warnte Sascha Binder (SPD). Vielmehr müsse das Suchtpotential ernst genommen und den Gefahren begegnet werden. Mit dem Toto-Loto-Mononpol befasste sich auch Daniel Lindenschmid (AfD), denn das sei die „Ermächtigung“ für das Land, ins Online-Spiel einzusteigen.