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Bachelorarbeiten aus den Verwaltungshochschulen

Waffenrecht: Was Deutschland von Österreich unterscheidet

Der Trend der vergangenen Jahrzehnte hinsichtlich weiterer Verschärfungen des deutschen Waffenrechts scheint anzuhalten. In Österreich sieht das anders aus, stellt Katharina Möller in ihrer Bachelorarbeit fest.
ausgestellte Waffen

Das Waffenrecht muss häufig an EU-Richtlinien angepasst werden.

dpa/ KEYSTONE | ALEXANDRA WEY)

LUDWIGSBURG. In der Bachelorarbeit geht es um eine Gegenüberstellung des deutschen und österreichischen Rechtssystems in Bezug auf das Waffenrecht. Hierbei wird jeweils untersucht, wer für die Gesetzgebung und Ausführung des Waffenrechts zuständig ist und wie sich dieses innerhalb der vergangenen 20 Jahre entwickelt hat. Abgesehen davon werden für beide Länder die Voraussetzungen für den Umgang mit Waffen auf privater und gewerblicher Ebene thematisiert. Es folgen Ausführungen zu den landeseigenen Waffenregistern sowie eine Untersuchung über die nationale Waffenkriminalität. Abschließend wird dargelegt, welche Handlungsoptionen deutsche und österreichische Behörden im Hinblick auf waffenrechtliche Prävention, Kontrolle sowie Intervention haben.

Anpassungen des Waffenrechts

Während das deutsche Waffenrecht innerhalb eines 20-jährigen Zeitraums viele Mal geändert wurde, oftmals als Reaktion auf Vorfälle mit Waffen, gab es in Österreich erst ab den 90er-Jahren ernsthafte Änderungsversuche; in den darauffolgenden Jahren erfolgten wenige Anpassungen. Letztere Änderungen sind primär auf die Umsetzung von EU-Richtlinien zurückzuführen.

Unterschiedlich hohe Hürden hinsichtlich des Umgangs mit Waffen

Für den Erwerb von erlaubten Waffen in Deutschland bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Voraussetzung dafür sind die Volljährigkeit des Antragstellers sowie dessen Zuverlässigkeit und persönliche Eignung als auch entsprechende Sachkunde und ein Bedürfnis hinsichtlich des Umgangs – gegebenenfalls ist weiterhin eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Österreich hingegen ordnet seine Waffen in die drei Kategorien A – C ein.

Die Voraussetzungen für verschiedene Umgangsarten mit Waffen (Erwerb, Besitz, Führen) unterscheiden sich je nach Waffenkategorie. Für den Umgang mit einer Waffe der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten, halbautomatische Schusswaffen) wird eine behördliche Genehmigung benötigt; die Hürden für den Erhalt einer solchen Erlaubnis ähneln denen in Deutschland. Der größte Unterschied ist bei Waffen der Kategorie C („Büchsen“ & „Flinten“) festzustellen, für deren Erwerb keine Erlaubnis benötigt wird.

Schärfere Waffengesetze = Geringere Waffenkriminalität?

Der Annahme, schärfere Waffengesetze würden zu einem Rückgang der Waffenkriminalität führen, stehen zahlreiche Datensätze entgegen, so beispielsweise unter anderem der Anteil an Straftaten mit Waffenverwendung an der Gesamtzahl begangener Straftaten. Der Anteil der WaffG-Straftaten an der Anzahl der insgesamt verübten Straftaten schwankt in Deutschland stets zwischen circa 0,45 bis 0,70 Prozent, in Österreich hingegen blieb dieser Wert mit Schwankungen zwischen ungefähr 0,15 – 0.30 Prozent bis einschließlich 2014 stabil auf niedrigem Niveau. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich ist die Verwendung von Schusswaffen rückläufig; in Deutschland beträgt sie circa 25 % Prozent; in Österreich circa 15 Prozent.

Ein Blick in die Zukunft

Der Trend der vergangenen Jahrzehnte hinsichtlich weiterer Verschärfungen des deutschen Waffenrechts scheint anzuhalten. Potenzielle zukünftige Änderungen sehen unter anderem eine regelmäßige verpflichtende Abfrage bei den Gesundheitsämtern bezüglich psychischer Auffälligkeiten bei Waffenbesitzern vor. In Österreich hingegen sind derzeit keine Waffenrechtsänderungen geplant.

Vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist die staatliche Regulierung von Waffen und Munition nötig. Im Hinblick auf den technischen Fortschritt sind entsprechende Anpassungen des Waffenrechts vorzunehmen; von reflexartigen Verschärfungen als Reaktion auf Amokläufe oder Ähnlichem, sollte jedoch abgesehen werden. Auch ein absolutes Waffenverbot würde Gewalttaten nicht gänzlich verhindern; es würde sie lediglich weiter erschweren.

Es empfiehlt sich, stattdessen die bestehenden Regelungen effektiver umzusetzen. Schlussendlich ist eine Waffe lediglich Mittel zum Zweck. Am Ende des Tages gilt jedoch immer noch: „Nicht die Waffe, die Person ist die Gefahr.“

Katharina Möller hat von September 2019 bis Februar 2023 den Bachelor-Studiengang „Public Management“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen (Fakultät I) belegt. Von mehreren zur Verfügung stehenden Themengebieten im Bereich Ordnungsrecht habe sie das Waffenrecht am meisten interessiert. „Der Amoklauf eines Studenten an der Heidelberger Universität (24.01.2022), welcher seine Waffen in Österreich erworben hatte, weckte in mir die Frage, ob der Umgang mit Waffen in der Alpenrepublik tatsächlich weniger streng als in Deutschland gehandhabt wird und welche Auswirkungen, beispielsweise im Bereich der Waffenkriminalität, dies mit sich zieht.“

E-Mail-Adresse für Rückfragen der Leser: moeller.katharina@gmx.de

Quelle/Autor: Katharina Möller

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