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Bachelorarbeiten aus den Verwaltungshochschulen

Besseren Aufschluss über kommunalen Haushalt über den erweiterten Beteiligungsbericht

Durch etliche Ausgliederungen kommunaler Ausgaben im Kernhaushalt, ist es schwer einen Überblick über die tatsächliche finanzielle Lage von Kommunen zu bekommen. In ihrer Bachelorarbeit untersuchte Malin Bannert, wie dies über den erweiterten Beteiligungsbericht gelingen kann.
Geldscheine

Wie steht es um den kommunalen Haushalt? Eine Frage, die sich nicht auf einen Blick beantworten lässt.

dpa/ ZB | Jens Wolf)

LUDWIGSBURG. Viele kommunale Aufgaben werden aus dem Kernhaushalt ausgegliedert. Durch diese Ausgliederungen kann der Jahresabschluss des Kernhaushaltes keinen Aufschluss mehr über die tatsächliche wirtschaftliche Lage der Kommune mit ihren Aufgaben bringen. Der Wunsch nach einem Jahresabschluss, der alle kommunalen Unternehmen miteinbezieht, ist groß. Abhilfe soll der Gesamtabschluss schaffen. In der Bachelorarbeit wurde untersucht, wie der erweiterte Beteiligungsbericht ausgestaltet werden kann, um den Gesamtabschluss zu erleichtern und ob der Bericht zu einer Gemeinde- beziehungsweise Konzernsteuerung beitragen kann.

Der erweiterte Beteiligungsbericht

Der erweiterte Beteiligungsbericht soll nach Auffassung der Autorin neben dem Gesamtabschluss stehen. Bei Großstädten sind tendenziell mehr Beteiligungen vorhanden als bei kleineren Kommunen. Um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der wirtschaftlichen Lage des „Konzerns Stadt“ zu erhalten, ist eine Konsolidierung unumgänglich.

Großstädte haben die notwendigen personellen, finanziellen und materiellen Ressourcen, um einen Gesamtabschluss zu erstellen. Bei kleinen Kommunen treten hier häufiger Probleme auf. Deshalb sollte der erweiterte Beteiligungsbericht die Möglichkeit bieten, mit weniger Aufwand und durch einfache Addition einen Gesamtüberblick des Gemeindekonzerns zu erhalten.

Mögliche Ausgestaltung des erweiterten Beteiligungsberichts

Dies kann durch eine Erweiterung des Beteiligungsberichts erreicht werden, der bereits verpflichtend zu erstellen ist. Dieser soll so erweitert werden, dass sich ein Gesamtbild der Vermögens-, Ertrags-, und Finanzlage der Kommune und ihrer ausgelagerten Einheiten ableiten lässt. Die bisherigen Einzelbetrachtungen sollen durch Übersichten ergänzt werden.

Sinnvoll sind eine Gesamtbilanz, eine Gesamtgewinn- und Verlustrechnung sowie ein Gesamt-Kennzahlen Set. Außerdem soll durch Ergänzung einer Übersicht in den Einzelbetrachtungen die internen Verflechtungen ersichtlich werden. Ein möglicher erweiterter Beteiligungsbericht würde dann aus zwei Teilen bestehen: 1. Überblick über die Gesamtlage des Konzerns, 2. Einzelbetrachtungen der Unternehmen und Beteiligungen. Genaue Methoden werden in der Bachelorarbeit erarbeitet.

Wer soll einen erweiterten Beteiligungsbericht erstellen?

Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern, die eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge aus dem Kernhaushalt ausgegliedert haben oder mindestens drei Beteiligungen haben, sollen anstelle des Gesamtabschlusses einen erweiterten Beteiligungsbericht erstellen.

Ganz ausgehöhlt soll die Regelung des Gesamtabschlusses jedoch nicht werden, denn Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern, Große Kreisstädte oder Stadtkreise sollen weiterhin zur Erstellung eines Gesamtabschlusses verpflichtet sein. Überlegenswert wären hier als Erleichterung eine verständlichere und eindeutige Gesetzestextregelung und eventuell auch vereinfachte Konsolidierungsrechnungen oder Streichung der Kapitalflussrechnung.

Der Gesamtabschluss und erweiterte Beteiligungsbericht in der Konzernsteuerung

Beide Instrumente haben etwa das gleiche Steuerungspotenzial. Sie geben Aufschluss über den Konzern als Gesamtgefüge. Grundlage sind jeweils die Jahresabschlüsse und somit vergangenheitsbezogene Daten. Die Steuerung bezieht sich jedoch auf die zukünftige Entwicklung. Durch Analysen und Vergleiche der Werte über einen längeren Zeitraum lassen sich Prognosen für die Zukunft ableiten. Beide haben das Potenzial zu strategischen Steuerungsinstrumenten, während sie für die kurzfristige, operative Steuerung nicht geeignet sind. Eine Kontrollfunktion ist nur bedingt möglich, da es kein Instrument für eine Gesamtplanung gibt.

Blick in die Zukunft

In Zukunft müssen noch weitere Instrumente und Verfahren entwickelt und eine Gesamtsteuerung ausgebaut werden. Ein Gesamtplanungsinstrument spielt hier die bedeutende Rolle. Nur so wird ersichtlich, wie viele finanzielle Mittel in den kommenden Jahren wirklich benötigt und aufgebracht werden müssen. Es sollen Strategien und Ziele für den gesamten Konzern entwickelt werden. Aufbauend auf einem Gesamtplan ist auch ein unterjähriges Berichtswesen möglich. Daraus leiten sich Steuerungsmaßnahmen für das restliche Jahr ab.

Malin Bannert hat im Februar 2023 ihr mein Bachelorstudium an der Hochschule in Ludwigsburg abgeschlossen. Von Anfang an hat sie die kommunale Haushalts- und Finanzwirtschaft am meisten interessiert. Nun ist sie auch in der Kämmerei tätig.

„Für meine Bachelor-Arbeit habe ich nach einem aktuellen Thema im Bereich Finanzen gesucht. Hierbei bin ich auf den Gesamtabschluss und das aktuelle Thema des erweiterten Beteiligungsberichts gestoßen. Da ich selbst aus dem ländlich gelegenen Neckar-Odenwald-Kreis mit vielen kleineren Kommunen komme, wollte ich vor allem die Bedeutung für diese erforschen. Um die Bachelorarbeit möglichst praxisnah zu gestalten, habe ich die Auswirkungen am Beispiel der Gemeinde Elztal untersucht und ein Beispiel zum erweiterten Beteiligungsbericht erstellt“, sagt sie.

Quelle: foto+grafik respondek

E-Mail: malinbannert@gmail.com

Quelle/Autor: Malin Bannert

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