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Kommentar: In Sachen Wahlrechtsreform hat sich der bayrische Egoismus gerächt

Die Partei rund um Markus Söder hat allen Grund, sich über Details der Wahlrechtsreform zu beschweren. Doch auch sie waren es, die sich erfolgreich anderen Reformvorschlägen verweigert haben.

Die Reform des Bundestagswahlrechts ist umstritten.

dpa/Eibner-Pressefoto/Fleig)

LUDWIGSBURG. Das Wahlrecht wird reformiert. Wer zukünftig in den Bundestag will, muss die 5 Prozenthürde nehmen. Das lässt den Freistaat im Süden zittern und die CSU zum verbalen Rundumschlag gegen Berlin hinreisen. Die Partei rund um Markus Söder hat allen Grund, sich über Details der Wahlrechtsreform zu beschweren. Doch auch sie waren es, die sich erfolgreich anderen Reformvorschlägen verweigert haben.

Die Debatte von vorletztem Freitag hat wohl deutlicher als je zuvor gezeigt, eine faires und gerechtes Wahlrechtssystem wird es wohl kaum geben. Jede Veränderung bringt gleichzeitig Vor- und Nachteile sowie Gewinner und Verlierer mit sich. Dass der Bundestag mit aktuell 736 Abgeordnete verkleinert werden soll, ist jedem klar. Doch das Wie ist es, dass die Opposition aktuell durch die Denke gehen lässt. Die Reform gibt der Zweitstimme deutlich mehr Gewicht, somit wird die Verhältniswahl gestärkt. Die Abschaffung der Direktmandatsklausel hingegen schwächt die Erststimme und das Gewaltig. Es wird nach dieser Reform direkt gewählte Bewerber geben, welche nicht in den Bundestag einziehen, da es das Zweitstimmenergebnis ihrer Partei nicht hergibt.

CSU könnte an 5-Prozent-Hürde scheitern

Sowohl die Linke als auch die CSU könnten somit bei der nächsten Bundestagswahl an der 5-Prozent-Hürde scheitern und gar keine Repräsentanten nach Berlin schicken. Insbesondere die CSU, die sich in der Vergangenheit durch die Direktmandat-Regelung um diese Hürde keinerlei Sorgen machen musste, wittert eine „Attacke auf die Demokratie“. Kein Wunder also, dass die CSU in Persona Markus Söder eine Verfassungsklage in Karlsruhe einreichen will. Ob die Reform rechtens ist, wird somit durch das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Klar ist, es gibt gute Argumente dafür, die Grundmandats-Regel beizubehalten. Vor allem der Stimmenverfall von tausenden konservativen bayrischen Wählern mag manch einem ein Lächeln auf das Gesicht zaubern, ist gesamtgesellschaftlich aber eher kritisch zu betrachten. Als zweit meistbevölkertes Bundesland und größtes Einzugsgebiet Deutschland haben die bayrischen Bürger ein Recht auf bundespolitische Repräsentation. Das kann nicht Sinn und Zweck einer Wahlrechtsreform sein. Es war nachvollziehbar und richtig von der Ampel, den Bundestag durch die Schlechterstellung des Direktmandats zugunsten des Verhältniswahlrechts zu verkleinern. Die Grundmandatsklausel jedoch abzuschaffen, kann wohl eher als Provokation gegenüber der CSU als auch der Linken gesehen werden.

Es ging um Macht

Es wäre jedoch leichter gewesen, die CSU hier als Verlierer und Geschädigten zu verteidigen, wenn sie die letzten Jahre nicht alles dafür getan hätte, allerlei zu blockieren, was mit einem neuen Wahlrecht zu tun hatte. Grade die Verkleinerung der Wahlkreise um ein Drittel wurde von der CSU vehement abgelehnt. Dabei ging es ihr sicherlich nicht um den Schutz der Demokratie, sondern vielmehr um die Sicherung der Macht Bayerns in Berlin.

Zeit für die CSU also, das Jammern und Winseln einzustellen und verlässliche Politik für bayrische Wähler zu schaffen, der man auch vertrauen kann. Denn wenn die Ampel an einer Sache keine Schuld trägt, dann, dass es die CSU ganz allein geschafft hat, sich nach langer Zeit in der Regierung an die 5-Prozent-Hürde anzunähern.

Quelle/Autor: Leon Grimm

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