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Landtag beschließt neues Archivgesetz

DerLandtag hat das Landesarchivgesetz von 1987 novelliert. Die Archive wie hier das Generallandesarchiv in Karlsruhe werden künftig noch mehr mit digitalen Daten zu tun haben.
Landesarchiv BW)Stuttgart. Die Neufassung des Gesetzes berücksichtigt unter anderem, dass Verwaltungsunterlagen in elektronischer Form und nicht mehr in Papierform entstehen. Der Unterlagenbegriff wurde deshalb unter anderem um E-Mails, Datenbanken, Websites und Softwareprogramme erweitert.
Der Umfang der digitalen Daten wird zunehmen
Die Übernahme und Archivierung von digitalen Daten war im Landesarchiv bereits seit längerem gängige Praxis. Der Umfang wird aber deutlich zunehmen, wenn in der Landesverwaltung und Justiz die elektronische Akte (E-Akte) zum Standard geworden ist. Zu den großen Herausforderungen gehöre deshalb die gleichzeitige Bewältigung der „analogen Welt“ und der „digitalen Welt“.
Welche Dokumente und Informationen als bewahrenswert gelten, ist im Landesarchivgesetz formuliert: Unterlagen von „bleibendem Wert“. Gemeint ist damit nicht nur der historische Wert, sondern auch politische, rechtliche, wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Werte von besonderer Bedeutung.
Unterlagen zur Coronakrise aus der Landesverwaltung
Dazu gehören zum Beispiel Unterlagen zur Coronakrise aus der Landesverwaltung in analoger und digitaler Form, die vom Landesarchiv übernommen und nachhaltig gesichert werden. Das Gesetz ermöglicht mehr Transparenz über staatliche Entscheidungen und schafft eine wichtige Informationsquelle für die Forschung und Öffentlichkeit.
Mit dem neuen Landesarchivgesetz wird zudem die Online-Bereitstellung von Archivunterlagen für Nutzerinnen und Nutzer auf eine eindeutige rechtliche Grundlage gestellt. Das Landesarchiv verfügt hierzu bereits über umfangreiche Rechercheangebote und stellt über 26 Millionen Digitalisate von Archivgut im Internet zur Verfügung. (sta/rik)