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Aus dem Landtag

Änderungen beim Katastrophenschutz

Innenminister Thomas Strobl (CDU) bezeichnet das neue Katastrophenschutzgesetz als „bundesweiten Goldstandard“. Nico Weinmann (FDP) erinnerte daran, dass dieser erst durch Nachbesserungen erreicht worden sei.
Zwei Personen in Rettungswesten beobachten einen Helikopter über einer Wiese.

Übung: Hubschraubergestützte Wasserrettung.

IMAGO/Sylvio Dittrich)

Stuttgart . Zum „bundesweiten Goldstandard“ hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) das neue Katastrophenschutzgesetz des Landes erklärt. Vor allem weil es auch außerhalb der Übungen mehr Rechte für Ehrenamtliche vorsehe, weil Landkreise von Kosten entlastet würden und weil gefundene Regelungen bürokratiearm seien.

Die Redner der Opposition erläuterten jedoch, wie dieser Standard erst durch Nachbesserungen erreicht werden konnte. „Noch im September ließ der Innenminister verlauten, der Gesetzentwurf sehe eine Gleichstellung aller Helferinnen und Helfer nur in den Fällen vor, in denen eine sogenannte außergewöhnliche Einsatzlage festgestellt wird“, so Nico Weinmann (FDP). Gerade dank der Positionierung von Rettungsdienstorganisationen und seiner Fraktion habe „offensichtlich ein Umdenken stattgefunden“. Die jetzt erreichte Helfergleichstellung sende „ein wichtiges Zeichen echter Wertschätzung“.

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