Arbeitgeber muss auf Verfall von Urlaub hinweisen
Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Doch der Urlaubsanspruch verfällt nicht automatisch. Arbeitgeber müssen aber nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf den drohenden Urlaubsverfall aufmerksam machen.

Zum Jahresende sollte jeder nochmals überprüfen, ob er seine Resturlaubstage noch nehmen muss.
dpa Themendienst/Christin Klose)