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Beihilfeprüfung bremst Glasfaser-Inbetriebnahme aus

Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hal prüft, ob eine Übergangslösung für den Netzbetrieb möglich ist.
IMAGO/Funke Foto Services)Schwäbisch Hall. Die Inbetriebnahme der Glasfasernetze im Landkreis Schwäbisch Hall verzögert sich um sieben bis acht Monate. Grund ist eine Beihilfebeschwerde eines Telekommunikationsunternehmens bei der Europäischen Kommission. Der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall will den Netzbetrieb daher erneut europaweit ausschreiben. Die ersten Anschlüsse sollen nun voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2027 aktiviert werden.
EU-Kommission überprüft Vergabe des Netzbetriebs
Mit einer Beihilfebeschwerde kann die Europäische Kommission angerufen werden, wenn Zweifel bestehen, ob staatliche Fördermittel oder die damit verbundenen Vergabeverfahren mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind. Während eines solchen Prüfverfahrens werden die rechtlichen Rahmenbedingungen überprüft. „Um mögliche Risiken für die Förderung auszuschließen, kann es – wie im aktuellen Fall – erforderlich sein, Vergabeverfahren erneut durchzuführen“, erklärt der Zweckverband.
In mehreren Kommunen des Landkreises sind die Tiefbauarbeiten für die Grauen Flecken – Haushalte mit einer verfügbaren Bandbreite von 50 bis 250 Megabit pro Sekunde – weitgehend abgeschlossen. Einige Netze könnten nach Angaben des Zweckverbands Breitband Landkreis Schwäbisch Hall grundsätzlich bereits an einen Betreiber übergeben werden. Die Aktivierung ist dennoch nicht möglich, solange der Netzbetrieb nicht rechtsverbindlich vergeben ist.
Nach Angaben des Zweckverbands betrifft das Prüfverfahren ausschließlich den Netzbetrieb der grauen Flecken; der bereits weitgehend abgeschlossene Ausbau der weißen Flecken bleibt unberührt.
Der Zweckverband hatte den Netzbetrieb 2021 nach den damals geltenden beihilfe- und vergaberechtlichen Vorgaben europaweit ausgeschrieben und vergeben. Das Prüfverfahren der Kommission wurde danach eingeleitet. „Wir sind überzeugt, dass wir das damalige Vergabeverfahren nach den seinerzeit geltenden rechtlichen Vorgaben durchgeführt haben“, erklärt Heinz Kastenholz, Geschäftsführer des Zweckverbands Breitband Landkreis Schwäbisch Hall. „Unser oberstes Ziel ist es, den Kommunen und den Fördermittelgebern eine dauerhaft rechtssichere Lösung zu bieten. Deshalb wurden wir vom Zuwendungsgeber aufgefordert, den Netzbetrieb vorsorglich erneut europaweit auszuschreiben – obwohl das Prüfverfahren der Europäischen Kommission noch nicht abgeschlossen ist“, so Kastenholz.
Übergangslösung für den Netzbetrieb wird gesucht
Parallel zur Vorbereitung der Neuausschreibung prüft der Zweckverband gemeinsam mit dem bisherigen Netzbetreiber und dem Zuwendungsgeber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Übergangslösung für den Netzbetrieb möglich wäre. Ziel ist es, bereits fertiggestellte Glasfasernetze möglichst frühzeitig in Betrieb zu nehmen und die Wartezeit zu verkürzen.