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Epertenbeitrag: Leitfabrikat

Vergabekammer schließt unklare Angebote aus: Fallbeispiel aus dem Baugewerbe

Nicht selten findet sich bei Ausschreibungen von Bauleistungen im Leistungsverzeichnis ein Verweis auf ein Leitfabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertig“. Der Bieter hat dann die Möglichkeit, das Leitfabrikat oder ein technisch gleichwertiges Fabrikat anzubieten. Was aber, wenn der Bieter nun ebenfalls ein „Leitfabrikat oder gleichwertig“ anbietet?

Um Behelfsbrücken, für die in der Ausschreibung ein Leitfabrikat genannt worden war, im Straßenbau ging es im Rechtsstreit vor der Vergabekammer des Bundes. Foto: dpa/Markus Scholz

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