Expertenbeitrag

Öffentlich Private Partnerschaften: Chancen eines oft unterschätzten Modells

Für Kommunen können Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP) ein wirkungsvolles Werkzeug sein, um komplexe Hochbauprojekte wirtschaftlich, innovativ und dauerhaft funktionsfähig umzusetzen – vorausgesetzt, der Bedarf wird frühzeitig klar definiert und das Projekt fachkundig konzipiert. Ein Gastbeitrag von Karsten Kayser, Rechtsanwalt und Partner bei Menold Bezler Rechtsanwälte in Stuttgart.
Luftaufnahme eines runden Gebäudes in grüner Landschaft, Porträt eines Mannes eingefügt.

Der Landkreis Sigmaringen hat Planung, Bau und Betrieb der Bertha Benz Schule an die Baufirma Georg Reisch aus Bad Saulgau vergeben. Für die Planung waren LRO Architekten aus Stuttgart verantwortlich. Der Vergaberechtsexperte Karsten Kayser von Menolz Bezler hatte den Landkreis Sigmaringen beraten.

Roland Halbe; Porträt: NIELS_SCHUBERT)

Stuttgart . Zur Jahrtausendwende waren öffentlich private Partnerschaften (ÖPP) im Hochbau auch in Baden-Württemberg verbreitet. Der Leitfaden „ÖPP und Mittelstand“ des Wirtschaftsministeriums zeigte auf, wie auch die mittelständisch dominierte Wirtschaft Baden-Württembergs hiervon profitieren kann. In den vergangenen zwanzig Jahren wurden ÖPP-Projekte – anders als in anderen Bundesländern kaum umgesetzt.

Vielleicht ist einer der Gründe hierfür, dass hinter dem Begriff „ÖPP“ vielfach rechtlich schwer durchschaubare Praktiken vermutet werden, bei denen die öffentliche Hand Rechte an Private abgibt oder fragwürdige Finanztransaktionen vornimmt. Seinen Ursprung hat diese Auffassung auch darin, dass unter den Begriff „ÖPP“ sehr verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privaten Unternehmen zusammengefasst werden.

Privater Partner übernimmt Planung, Bau und Betrieb

Im Hochbau kommt regelmäßig das Inhabermodell zur Anwendung – und dieses stellt einen „ganz normalen“ Austauschvertrag dar: Die öffentliche Hand bleibt Eigentümer des Grundstücks und der zu errichtenden Gebäude, während der private Partner Planung, Bau und Betrieb durchführt. Eine Privatisierung findet nicht statt. Zudem behält die öffentliche Hand die vollständige Verantwortung für die Daseinsvorsorge. Der private Partner erbringt – wie auch bei konventionellen Bauprojekten – ausschließlich infrastrukturbezogene Leistungen.

Charakteristische Besonderheit dieser ÖPP-Projekte ist eine auf den Lebenszyklus des Gebäudes bezogene Betrachtung. Alle Projektphasen – von der Planung über den Bau bis hin zum Betrieb mit Instandhaltung werden auf einen einzigen privaten Partner übertragen. Dieser übernimmt damit die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. Das schafft starke Anreize für qualitativ hochwertige Planung, energieeffiziente Lösungen und langfristig wirtschaftliche Betriebskonzepte.

Gerade im Hochbau ist dieser Lebenszyklusansatz von großem Vorteil: Aspekte wie Energieverbrauch, technische Betriebsabläufe oder Instandhaltungsintervalle können schon in der Planungsphase berücksichtigt werden. Ein Partner, der später für 25 bis 30 Jahre Funktionsfähigkeit, Qualität und auch einen vordefinierten Energieverbrauch schuldet, plant mit anderen Prioritäten als ein Auftragnehmer, der nach der Gewährleistungspflicht ausscheidet. Das Ergebnis sind häufig stabile Kosten, verlässliche Termine und ein dauerhaft gepflegtes Gebäude.

Lebenszykluskosten im Vergabeverfahren

Das deutsche Vergaberecht ermöglicht derartige lebenszyklusbezogene Ausschreibungen. Paragraf 16d EU VOB/A regelt in Übereinstimmung mit den europäischen Vergaberechtlinien, dass öffentliche Auftraggeber Lebenszykluskosten im Rahmen eines Vergabeverfahrens bewerten dürfen. Konsequent möglich ist dies nur, wenn bereits das Vergabeverfahren Planung, Bau und Betrieb eines Gebäudes bündelt.

Auch die funktionale Leistungsbeschreibung, bei der die öffentliche Hand ihre Ziele und geforderten Funktionen systemoffen definiert, ist vergaberechtlich zulässig. Europäischer Gerichtshof und auch Vergabekammer Baden-Württemberg haben erst jüngst betont, dass die Verwendung funktionaler Leistungsbeschreibungen im Interesse von Wettbewerb und Innovationen zulässig und sogar wünschenswert ist. Wie auch bei der kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen steht der Grundsatz der Losvergabe einer lebenszyklusorientierten Gesamtvergabe nicht entgegen, die Zusammenfassung verschiedener Leistungen wird durch das besondere Beschaffungsziel gerechtfertigt.

Ein entscheidender Erfolgsfaktor – das zeigen Projekte wie die Bertha-Benz-Schule in Sigmaringen – ist die frühe Klarheit des öffentlichen Auftraggebers über seinen Bedarf: Welche bauliche Qualität wird erwartet? Welche Funktionen muss das Gebäude erfüllen? Welcher Raumbedarf besteht? Diese Vorarbeiten sind anspruchsvoll, aber sie schaffen Planungs- und Kostensicherheit. Ist das Ziel klar beschrieben, kann das Projekt „in fremde Hände“ gegeben werden – mit hohem Effizienzgewinn in der Realisierung.

Landkreis baut Schule in privater Partnerschaft

Nach rund dreijähriger Vorbereitung hat der Landkreis Sigmaringen im Mai 2022 nach einem europaweiten Vergabeverfahren den Auftrag für Planung, Bau und Betrieb der Bertha-Benz-Schule an das Bauunternehmen Georg Reisch aus Bad Saulgau vergeben. Auftragsvolumen für Planung und Bau: knapp 99 Millionen Euro. Mit Fertigstellung zum Schuljahr 2025/2026 wird der Baukonzern das Gebäude und die Außenanlagen über einen Zeitraum von 25 Jahren betreiben. Grundstück und Gebäude bleiben im Eigentum des Landkreises.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 219 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren