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CDU-Politiker Jan Redmann: „Ein Vergabemindestlohn ist überflüssig“

Jurist Redmann: mehr Aufwand für Bieter und Vergabestellen.
CDU Brandenburg/Laurence Chaperon)Potsdam . Jan Redmann sitzt als Vorsitzender der CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht will mit seiner Oppositionsfraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Landesvergabegesetzes einbringen. Die Regelungen würden wenig Wirkung entfalten, dahinter stecke nur Symbolik, vor allem aber viel Aufwand, Bürokratie und am Ende auch Frustration wegen der Anwendungsprobleme, sagte Redmann der Plattform Vergabeblog.de.
Das brandenburgische Landesvergabegesetz sieht etwa seit dem 1. Mai 2021 einen Vergabemindestlohn in Höhe von 13 Euro pro Stunde vor. Den hält Redmann für überflüssig: Der Vergabemindestlohn in Brandenburg liege nur wenige Cent über dem allgemeinen Mindestlohn in Deutschland. Das sei also nichts, was in irgendeiner Weise eine soziale Auswirkung auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer habe.
Auch Baden-Württemberg hat ein Tariftreue- und Mindestlohngesetz. Bundesländer wie Bayern haben dagegen nicht einmal ein eigenes Landesvergaberecht.
Anders die Regierungskoalition in Brandenburg aus SPD und BSW. Sie plant neue Vorgaben zur Tariftreue. Auch eine Tariftreueregelung lehnt der CDU-Politiker ab und verweist auf schlechte Erfahrungen in Berlin. Dort würden die Tariftreue-Vorgaben zu einer Zweiteilung des Angebotsmarkts führen.
„In Brandenburg sind mehr als 98 Prozent der Unternehmen KMUs. Sie sind in der Regel nicht tarifgebunden“, so Redmann. „Viele von ihnen bewerben sich aber auch jetzt schon gar nicht mehr um öffentliche Aufträge, weil sie den bürokratischen Aufwand scheuen. Wenn wir diese Tariftreue-Regelung einführen, dann nimmt die Diskriminierung der Brandenburger Unternehmenslandschaft zu. Ich befürchte, dass dadurch am Ende weniger öffentliche Aufträge in Brandenburg landen.“
Redmann zufolge führe das Gesetz aber nicht dazu, „dass tatsächlich mehr Geld beim Arbeitnehmer ankommt“. Stattdessen bedeute es für Vergabestellen einen „riesigen Aufwand“. „Sich aus den verschiedenen Tarifverträgen rauszusuchen, welchen Stundenlohn ich für welche Leistung zahlen muss, ist unglaublich kompliziert.“