Industrieverordnung

EU erlaubt, teurer einzukaufen

Die EU will die Produktion von sauberen Technologien fördern, die wesentlich zum CO2-Abbau beitragen können. Die entsprechende Verordnung legt auch verbindliche Nachhaltigkeitskriterien fest, die bei öffentlichen Ausschreibungen anzuwenden sind. Dabei dürfen Wirtschaftlichkeitskriterien ausgehebel werden.

Mit ihrer "Netto-Null-Industrieverordnung" will die EU Technologien wie die Photovoltaik fördern.

Jochen Tack)

Brüssel/Berlin . Das EU-Parlament hat die Netto-Null-Industrieverordnung verabschiedet. Sie ist Teil des Green Deals der EU-Kommission. Bis 2030 sollen danach mindestens 40 Prozent des jährlichen Bedarfs an sauberen Technologien in der EU selbst gedeckt werden können. Die Verordnung fördert Technologien wie Photovoltaik, Elektrolyseure, Onshore-Windenergie, nachhaltiges Biogas, Batterien, CO 2 -Abscheidung und -Speicherung sowie Wärmepumpen. Laut EU dürfte sich die Massenfertigung dieser Technologien bis 2030 verdreifachen. Die Verordnung legt auch verbindliche Nachhaltigkeitskriterien fest, die bei öffentlichen Ausschreibungen anzuwenden sind.

Solaranlagenhersteller begrüßen neue Vorgaben

Besonders begrüßt werden die neuen Vorgaben vom Europäischen Verband der Solaranlagenhersteller. „Dies gibt grünes Licht für die Beschaffung nachhaltiger, in Europa hergestellter Solarmodule und ist ein klarer Hinweis auf eine resiliente Versorgung“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Man fordere die Mitgliedstaaten auf, ab sofort mit der Beschaffung von Modulen auf Grundlage des neuen Gesetzes zu beginnen und nicht auf die in der Verordnung festgesetzten Zeitschwellen zu warten. Die europäischen Hersteller seien bereit, europäische Käufer mit qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Solarmodulen aus europäischer Produktion zu beliefern.

Für die Solarbranche sind die öffentlichen Auftraggeber ein wichtiger Markt. Die Ausstattung öffentlicher Dachflächen mit Photovoltaikanlagen steckt immer noch in den Anfängen. Die Forderungen des Verbands nehmen Bezug darauf, dass die Module derzeit vor allem aus chinesischer Produktion stammen.

Preisunterschiede in Angeboten in öffentlichen Ausschreibungen dürfen toleriert werden

Die Verordnung sieht beispielsweise vor, dass Preisunterschiede von bis zu 20 Prozent bei den Angeboten in öffentlichen Ausschreibungen toleriert werden dürfen. Darüber hinaus gibt es Präqualifikationskriterien, die in Bezug auf ökologische Nachhaltigkeit anzuwenden sind. Einbezogen in die Verordnung sind beispielsweise auch Brennstoffzellen und Wärmepumpen.

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