Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Reform des EU-Vergaberechts

EU-Parlament will verpflichtende Losaufteilung

Die EU-Kommission will bis Ende 2026 die EU-Vergaberichtlinien überarbeiten. Der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments hat dazu schon einmal seine Prioritäten formuliert: Die Losvergabe soll europaweit zum Regelfall werden. Und soziale und ökologische Aspekte sollen bei öffentlichen Ausschreibungen mehr Gewicht bekommen.

Das mittelständische Baugewerbe pocht darauf, Aufträge stets in Lose aufzuteilen.

dpa/SZ Photo/Wolfgang Filser)

Straßburg . Die EU-Abgeordneten fordern, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu erleichtern. Dazu wollen sie die Ausschreibung von Aufträgen in kleinen Losen verpflichtend machen.

Fairer Wettbewerb und gute Preise

Zustimmung kommt vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe. „Die Losvergabe sollte europaweit zum Regelfall werden“, sagt dessen Hauptgeschäftsführer, Felix Pakleppa. Das Prinzip habe sich in Deutschland bewährt und sorge seit Jahren für fairen Wettbewerb und gute Preise für den Steuerzahler.

Paragraf 97 Abs. 4 Satz 1 GWB   (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) verpflichtet öffentliche Auftraggeber mittelständische Interessen besonders zu berücksichtigen. Das bedeutet konkret, dass Leistungen möglichst in Lose aufzuteilen sind. Eine   Gesamtvergabe   – also die Vergabe aller Lose an einen einzigen Anbieter – ist nur zulässig, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies rechtfertigen (§ 97 Abs. 4 Satz 3 GWB).

Öffentliche Auftraggeber müssten verpflichtet werden, eine Begründung vorzulegen

Bislang sieht das EU-Recht zwar die Möglichkeit vor, Aufträge in Fach- und Teillose zu gliedern. Doch einen echten Vorrang dafür gebe es nicht, moniert Pakleppa. Daher müssten öffentliche Auftraggeber aus seiner Sicht verpflichtet werden, eine Begründung vorzulegen, wenn sie von dieser Regel abweichen wollten.

Ferner fordern die Abgeordneten die Kommission auf, sozialen und ökologischen Aspekten bei öffentlichen Ausschreibungen mehr Gewicht zu verleihen. Öffentliche Ausschreibungen dürften sich nicht länger ausschließlich auf das günstigste Angebot konzentrieren, heißt es in dem Papier. „Wenn ein Projekt zunächst sehr billig ist, können sich die späteren, verpflichtenden Wartungskosten als deutlich höher erweisen als bei alternativen Projekten. Zudem können billigere Materialien der Umwelt schaden, und die Arbeitsbedingungen bei Niedrigpreisprojekten sind oft sehr schlecht“, so die EU-Parlamentarier.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 199 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch