STUTTGART. Noch werden funktionale Ausschreibungen, bei denen der Auftragnehmer sowohl Planungs- als auch die Bauleistungen aus einer Hand anbietet, eher selten genutzt. Der Vorteil sind Kosten- und Termintreue. Auch Innovationen und Nachhaltigkeitsziele können so gefördert werden. Tipps dazu gibt Valeska Pfarr, Fachanwältin für Vergaberecht im Interview.
Valeska Pfarr, Fachanwältin für Vergaberecht, Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart
Staatsanzeiger: Die Bayerische Staatsbauve...
Sie haben noch kein Abo?
Jetzt Web-Abo anmelden für 9,90 Euro im Monat
und den Artikel sofort lesen.
Sie lesen den Staatsanzeiger gedruckt, sind aber nicht mit E-Mail registriert? Dann kontaktieren Sie uns unter: Tel. (0711) 666 01 44, E-Mail: kundenservice@staatsanzeiger.de oder informieren Sie
sich hier über die Möglichkeiten.
Zum Aboshop
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen