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Geheimwettbewerb: Wie umgehen mit Angeboten von Schwesterunternehmen?

Öffentliche Auftraggeber dürfen nicht allein auf die Versicherung von Schwesterunternehmen vertrauen, sie hätten sich bei der Ausschreibung wettbewerbskonform verhalten. Die Anbieter müssen einen vermuteten Verstoß gegen den Geheimwettbewerb widerlegen.
dpa-tmn/Christin Klose)