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Ausschreibung und Vergabe

Geheimwettbewerb: Wie umgehen mit Angeboten von Schwesterunternehmen?

Bei Vergabeverfahren über öffentliche Aufträge gilt der Grundsatz des Geheimwettbewerbs. Bieter dürfen keine Kenntnis von den Inhalten, den Grundlagen sowie der Kalkulation der Konkurrenzangebote haben. Nur so ist echter Wettbewerb überhaupt möglich. Wie aber müssen öffentliche Auftraggeber Angebote von Schwesterunternehmen mit identischem Geschäftsführer behandeln?
Mann arbeitet an einem Schreibtisch

Öffentliche Auftraggeber dürfen nicht allein auf die Versicherung von Schwesterunternehmen vertrauen, sie hätten sich bei der Ausschreibung wettbewerbskonform verhalten. Die Anbieter müssen einen vermuteten Verstoß gegen den Geheimwettbewerb widerlegen.

dpa-tmn/Christin Klose)
Quelle/Autor: Oliver Hattig

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