Vergabebeschleunigungsgesetz

Grünes Licht für schnellere Vergaben

Die Bauwirtschaft drängt darauf, dass die 500-Milliarden-Euro-schweren Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz endlich auf die Straße kommen. Jetzt hat die Bundesregierung einen Schritt getan, um Tempo zu machen. Ihr Vergabebeschleunigungsgesetz steht vor der letzten Abstimmung im Bundestag.
Ein weißer Hochgeschwindigkeitszug auf einer hohen Brücke.

Der Bund will die Auftragsvergabe für neue Vorhaben in den Bereichen Schiene, Bundesfernstraßen, Wasserstraßen und Flughäfen beschleunigen.

Frank Hoermann / SVEN SIMON)

Berlin . Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Vergabebeschleunigung öffentlicher Aufträge (21/1934) beschlossen. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD stimmten dem Vorhaben zu. Die abschließende Abstimmung im Bundestag ist für Donnerstag vorgesehen.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Beschaffungsverfahren vereinfachen, digitalisieren und entbürokratisieren. Kernpunkte sind höhere Wertgrenzen für Direktvergaben bis 50.000 Euro, reduzierte Nachweispflichten und vor allem eine stärkere Berücksichtigung von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie von Start-ups.

Abstimmung in der Koalition dauert fünf Monate

Der Gesetzentwurf steckte monatelang im parlamentarischen Verfahren fest, weil Union und SPD um eine Flexibilisierung des Losgrundsatzes rangen. Vor allem vonseiten der Bauindustrie und der kommunalen Spitzenverbände kam Kritik an dem aus ihrer Sicht „zeitraubenden und komplizierten Vergabeverfahren“. Denn die Losvergabe ist aufwendig, weil sie ein komplexes öffentliches Vergabeverfahren in mehrere kleinere Aufträge („Lose“) zerlegt – mit mehr Verträgen, Abstimmungsaufwand und Verwaltungsaufwand.

Dafür, dass die Abstimmung über fünf Monate gedauert hat , kam reichlich wenig an Substanz dazu“, sagt Alexander Dörr, Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart. Der „große Wurf“ sei ausgeblieben. Der Bund lockere für sein Konjunkturpaket und seine Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Schiene, Bundesfernstraßen, Wasserstraßen und Flughäfen den Losgrundsatz zur Beschleunigung der Beschaffungsmaßnahmen“, so Dörr. So werde es ein neuer Paragraf 97a „Losgrundsatz“ geben.

Grundsätzlich bleibt es dabei, dass Leistungen in Teil- und Fachlosen zu vergeben sind. Eine Zusammenfassung mehrerer Lose ist bislang zulässig , wenn wirtschaftliche und technische Gründe dies „erfordern“. Künftig sollen auch zeitliche Gründe eine Gesamtvergabe rechtfertigen können. Die mögliche Begründung einer Gesamtvergabe mit dem Faktor „Zeit“ soll jedoch nur für die Verkehrsinfrastruktur oder Projekte aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ gelten. Ferner soll sie lediglich für Infrastrukturvorhaben gelten, deren geschätzter Auftrags- oder Vertragswert ohne Umsatzsteuer das Zweifache des jeweiligen Schwellenwertes nach Paragraf 106 Absatz 2 erreicht oder überschreitet.

Gesamtvergabe auf andere Bereiche ausdehnen

„Wenn die Gesamtvergabe ein wirksamer Beschleuniger sein soll, warum verwehren wir dieses Werkzeug ausdrücklich dem Hochbau, der Bildungsinfrastruktur, der IT und weiteren Bereichen“, kritisiert Karl Karbe, Fachanwalt für Vergaberecht bei Lange & Partner Rechtsanwälte in Berlin.

Grundsätzlich wollen die Koalitionäre weiterhin an der Mittelstandsvergabe festhalten. So sind „mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen“, heißt es im Entwurf. Vergaberechtler wie Karl Karbe warnen hier bereits vor neuen Rechtsunsicherheiten. Der Mittelstandsschutz werde von einem starren Gebot in ein flexibles Abwägungsmerkmal transformiert. Vergabestellen müssten künftig abwägen, wann sie den Mittelstandschutz „vornehmlich“ berücksichtigen und wann nicht.

Um den Mittelstandschutz nicht preiszugeben, sollen Auftraggeber im Fall einer Gesamtvergabe Auftragnehmer verpflichten können, bei der Erteilung von Unteraufträgen die Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen besonders zu berücksichtigen.

Insgesamt zieht Vergaberechtler Karbe ein eher nüchternes Fazit: „Der aktuelle Änderungsantrag zum Vergabebeschleunigungsgesetz ignoriert offensichtlich die Kritik der Experten aus der Bauwirtschaft, der Beschaffung und der Rechtspraxis. Die Reform öffnet zwar ein wenig die Tür für effiziente Gesamtvergaben, verstellt den Weg aber sofort wieder durch sektorale Ausnahmen.“

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