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Höhere Wertgrenzen

Handwerk fordert breitere Evaluation der Vergaberegeln

Das Land Baden-Württemberg prüft, wie sich höhere Wertgrenzen bei öffentlichen Vergaben auf Unternehmen auswirken. Handwerk BW fordert, dabei auch kommunale Vergaben einzubeziehen. Der Verband macht drei Vorschläge, um die Vergabepraxis zu verbessern.
Zwei Personen betrachten ein Laptop, eine Person hält ein Papier. Tisch mit Werkzeug.

Betriebe kämpfen mit unzureichenden oder fehlerhaften 
Leistungsbeschreibungen und -verzeichnissen.

IMAGO/Yuri Arcurs peopleimages.com)

Stuttgart . Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg lässt derzeit die Änderungen der Verwaltungsvorschrift Beschaffung (VwV Beschaffung) evaluieren. Diese regelt die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen durch Auftraggeber des Landes. Im Fokus steht die Frage, ob die seit Oktober 2024 geltenden höheren Wertgrenzen den Unternehmen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.

Auch kommunalen Vergaben in den Fokus nehmen

Handwerk BW begrüßt die Evaluation, hält ihren Zuschnitt aber für zu eng. Diese beziehe sich bislang nur auf die VwV Beschaffung. Viele Handwerksbetriebe seien jedoch vor allem von kommunalen Vergaben betroffen, die auf der ebenfalls Ende 2024 geänderten VergabeVwV beruhen. Deshalb sei es nötig, auch diese Regelungen zu evaluieren.

Belastbare Rückmeldungen „aus der Breite der Betriebe“ zu den neuen Wertgrenzen liegen Handwerk BW noch nicht vor. Aus der Praxis gebe es jedoch Hinweise, dass einzelne öffentliche Auftraggeber auch unterhalb der erhöhten Wertgrenzen weiterhin förmliche Ausschreibungen durchführen würden. Damit könnten höhere Wertgrenzen ihre entlastende Wirkung nur eingeschränkt entfalten, kritisiert der Verband.

Die größten Hürden sieht Handwerk BW allerdings weniger bei den Wertgrenzen als vielmehr bei der praktischen Ausgestaltung der Vergabeverfahren. Betriebe würden häufig von unzureichenden oder fehlerhaften Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnissen berichten. Teilweise entsprächen diese nicht dem Stand der Technik oder seien nicht ausreichend auf den konkreten Auftrag zugeschnitten. Das führe zu Unsicherheiten, Nachfragen und im schlimmsten Fall zu Problemen erst nach Auftragserteilung, so Handwerk BW.

Auch Nachweis- und Dokumentationspflichten seien aus Sicht vieler Betriebe häufig unverhältnismäßig. Gerade kleine und mittlere Handwerksunternehmen empfänden solche Verfahren als aufwendig und wenig praxistauglich, insbesondere wenn Anforderungen verlangt würden, die für die Ausführung der Leistung gar nicht entscheidend seien.

Handwerk BW hat deshalb drei Verbesserungsvorschläge vorgelegt: „Erstens sollten Vergaben erst dann veröffentlicht werden, wenn die Unterlagen vollständig, aktuell und auf den konkreten Auftrag bezogen sind. Zweitens sollten Besichtigungstermine dort ermöglicht werden, wo sie helfen, Fehler oder Unklarheiten im Vorfeld zu vermeiden. Drittens sollten Nachweise nur dann verlangt werden, wenn sie für den konkreten Auftrag tatsächlich relevant sind. Wo möglich, sollten zunächst Eigenerklärungen ausreichen.“

Probleme bei der Auftragswertschätzung

Zudem fordert der Verband bei der Auftragswertschätzung, auch im Unterschwellenbereich den geschätzten Gesamtwert aller Lose – nicht den Wert einzelner Lose – zugrunde zu legen. So solle verhindert werden, dass Wertgrenzen durch eine Losbildung unterschritten werden.

Der Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz sieht eine weitere Erhöhung der Wertgrenzen vor. Doch hier bremst Handwerk BW: Entscheidend sei zunächst, ob die bisherigen Erhöhungen tatsächlich zu weniger Aufwand und mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Handwerksbetriebe führten. Diese Erfahrungen müssten sorgfältig ausgewertet werden, bevor weitere Schritte beschlossen würden.

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