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Hessen gibt Kommunen mehr Spielraum bei Vergaben

Minister Mansoori: Betriebe, die ihre Beschäftigten ordentlich bezahlten, sollen im Wettbewerb nicht die Doofen sein.
Wirtschaftsministerium)Wiesbaden . Hessen modernisiert sein Vergabe- und Tariftreuegesetz. Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) sagte bei der Vorstellung der Pläne: „Wir geben Kommunen deutlich mehr Spielraum bei der Vergabe.“ Der Fokus liege auf fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen. „Wir bieten Lohndumping und unfairem Wettbewerb die Stirn.“ Zudem will Mansoori Unternehmen von „unnötigem Papierkram“ befreien.
Mit der Reform will er zudem dringend anstehende Investitionsvorhaben in den Kreisen, Städten und Gemeinden vereinfachen und beschleunigen, „damit die zugesagten Mittel aus dem Sondervermögen jetzt schnell bei den Menschen ankommen“. Ziel ist, dass die Neuregelungen noch vor der Sommerpause 2026 in Kraft treten sollen.
Die Vergabefreigrenzen werden erheblich angehoben
Mit der Reform werden die Vergabefreigrenzen für öffentliche Auftraggeber erheblich angehoben. Liefer- und Dienstleistungen können künftig bis 100 000 Euro, Bauleistungen bis 750 000 Euro ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens direkt beauftragt werden. Bislang lag die Wertgrenze einheitlich bei 10 000 Euro.
Hessen will Kommunen und Landesbehörden dadurch mehr Flexibilität und Freiheit geben, um Projekte schneller und einfacher in Gang setzen zu können. „Die neuen Vergabefreigrenzen sind im Bereich der Bauleistungen im bundesweiten Vergleich einmalig. Bei Liefer- und Dienstleistungen vertritt Hessen zusammen mit Bayern und Brandenburg die Spitzenposition“, betonte Mansoori.
Gleichzeitig will das Land die Tariftreue stärken. „Künftig soll weniger der Preis, als vor allem faire Arbeitsbedingungen und verlässliche Standards die zentrale Rolle bei der Vergabe spielen“, vermeldet das Ministerium. Damit sollen gezielt Unternehmen bevorzugt werden, „die anständig bezahlen“. Man wolle das Problem beheben, dass Betriebe, die ihre Beschäftigten ordentlich bezahlten, im Wettbewerb häufig „die Doofen sind“, so Mansoori.
Die Pflicht zur Tariftreue greift ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 Euro. Sie wird dabei auf juristische Personen des privaten Rechts ausgeweitet.
Die Angebotserstellung soll für die Bieter einfacher und schlanker werden. Für Bauleistungen wird ein vorgelagertes „Präqualifizierungsverfahren Tarif“ eingeführt, das Unternehmen alle drei Jahre durchlaufen müssen, um zu belegen, dass sie tarifgerecht bezahlen. Damit entfallen die bislang bei jedem Auftrag notwendigen Einzelnachweise. Beim „Präqualifizierungsverfahren Eignung“ wird die Laufzeit auf ebenfalls drei Jahre verlängert. Beides soll künftig gleichzeitig erworben werden können. Durch das neu eingeführte Bestbieterprinzip, muss nur noch der Bestbieter nachweisen, dass die Angaben in seinem Angebot zutreffen. Dadurch erübrigen sich eine Reihe weiterer bürokratischer Verpflichtungen.
Mehr Kontrollen in der Nachunternehmerkette
„Wir setzen auf Vertrauen in die Unternehmen. Wer tarifgerecht zahlt, soll unkompliziert zum Zug kommen können. Das entlastet die öffentlichen Auftraggeber und schafft faire Wettbewerbsbedingungen“, so Mansoori. Um dieses Vertrauen abzusichern, will das Land die Kontrollen in der Nachunternehmerkette erhöhen und die Kommunen bei der Kontrolle unterstützen.