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Lohndumping mit Steuergeldern beenden

„Bei öffentlichen Ausschreibungen findet der Wettbewerb oft auf dem Rücken der Beschäftigten statt", kritisiert Kai Burmeister, Vorsitzender des DGB Baden-Württemberg.
IMAGO/Arnulf Hettrich)Stuttgart . Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 das Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Wer öffentliche Aufträge des Bundes ausführen will, soll danach künftig tarifvertragliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten müssen. Zustimmung kommt von den Gewerkschaften. „Das geht in die richtige Richtung“, sagt Kai Burmeister, der Vorsitzende des DGB Baden-Württemberg. „Damit wird Lohndumping mit Steuergeldern beendet – dieser Missstand wäre dann Geschichte, und das begrüßen wir.“
Bei Auftragsvergaben darf es nicht um den niedrigsten Lohn gehen
Lohndumping ist Burmeister zufolge „ein weit verbreitetes Problem“. „Bei öffentlichen Ausschreibungen findet der Wettbewerb oft nicht um das beste Angebot statt, sondern auf dem Rücken der Beschäftigten – der niedrigste Lohn ist dann ausschlaggebend“, sagt er. Das benachteilige Beschäftigte mit Tarifverträgen und ordentliche Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten. Burmeister erwartet, dass die neue Regelung nun „den Wettbewerb um das beste Angebot“ stärkt.
Allerdings sieht der Gewerkschafter in drei Punkten Nachbesserungsbedarf. So sei der Auftragswert, ab dem das Gesetz greift, mit 50 000 Euro zu hoch angesetzt. „Sehr viele Aufträge des Bundes liegen darunter, daher braucht es einen niedrigeren Schwellenwert.“ Zweitens gebe es zu viele Ausnahmen. Insbesondere für Beschaffungsvorhaben für die Verteidigungswirtschaft und der Bundeswehr. Da habe der Gesetzgeber wenig Mut gezeigt.
Und schließlich fordert er, dass die neuen Vorgaben auch strikt kontrolliert werden müssten, damit sie eingehalten werden. „Auch da ist Nachbesserung nötig“, so Burmeister. Geplant ist bislang, eine Prüfstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einzurichten. Sie soll künftig kontrollieren, ob Unternehmen die tarifvertraglichen Mindestarbeitsbedingungen wie tarifliche Entlohnung, Urlaubstage, Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten einhalten.
Forscher warnen davor, dass kleine Unternehmen absagen
Daneben hatten Forscher des IW Köln gewarnt, das sich kleine Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, angesichts des zusätzlichen Aufwands weniger an Ausschreibungen beteiligen würden. Diesen Einwurf lässt Burmeister jedoch nicht gelten: „Der Staat ist mit dem Tariftreuegesetz bereit, für öffentliche Aufträge auch mehr Geld auszugeben. Damit werden diese für Bieter aber nur attraktiver.“ Auch den zusätzlichen Dokumentationsaufwand hält Burmeister für beherrschbar. „Der Nachweis, dass Tarifbedingungen eingehalten werden, kann einfach und unbürokratisch erfolgen.“
Nachholbedarf sieht der Gewerkschafter auch beim baden-württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG). „Das stammt aus der ersten Amtszeit Kretschmann/Schmid. Damals ging man davon aus, dass Tariftreueregelungen EU-rechtlich schwierig sein könnten, und hat die Vergabe zu Tarifbedingungen nur auf den Verkehrssektor begrenzt.“
Für Burmeister ist es jetzt an der Zeit, das baden-württembergische Tariftreugesetz nachzubessern. „Der Geltungsbereich muss deutlich erweitert werden, so dass es für alle öffentlichen Aufträge des Landes gilt.“ Zumal das Vorhaben auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung stehe. Burmeister zufolge habe sich Wirtschaftsministerin Nicole Hofmeister-Kraut jedoch mit dem Argument durchgesetzt, es sei zu bürokratisch. Das aber hält er nicht für gerechtfertigt.
Das Bundestariftreuegesetz wird nun im Bundestag beraten und soll noch im Laufe des Jahres 2025 verabschiedet werden. Es bedarf der Zustimmung des Bundesrats.