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Zweibrücken will EU-weite Ausschreibung vermeiden

Die Stadt Zweibrücken hat auf der Basis von Vorentwürfen eine neue Feuerwache geplant.
dpa/Thomas Banneyer)Zweibrücken . Die Stadt Zweibrücken hat auf der Basis von Vorentwürfen eine neue Feuerwache geplant. Im Zuge der vergebenen Arbeiten stellte sich heraus, dass zusätzliche technische Ausstattungen erforderlich sind, die im ursprünglichen Vorentwurf nicht berücksichtigt wurden. Dies führte zu erheblichen Mehrkosten bei den Planungshonoraren.
Planungsleistungen steigen später über den EU-Schwellenwert
Die Rechnungen für einige Planungen für die Feuerwache fielen damit deutlich höher aus als die Kosten, die dafür in der ursprünglichen Ausschreibung angesetzt waren. Allein für den Bereich Heizung, Lüftung und Sanitär genehmigte der städtische Hauptausschuss dem Ingenieurbüro jetzt einen Aufschlag um gut 70.000 Euro auf insgesamt 166.000 Euro. Im Bereich Elektrotechnik stieg das Planungshonorar um 41.300 Euro auf 110.000 Euro, berichtete die Rheinpfalz in Ludwigshafen. Für Planungsleistungen gilt aktuell ein EU-Schwellenwert von 221.000 Euro netto. Wird dieser Betrag bei der geschätzten Auftragssumme überschritten, muss die Vergabe europaweit ausgeschrieben werden.
Die Stadt sei gezwungen gewesen, ihren Vorentwurf sehr grob und allgemein zu halten, erklärte Bauamtsleiter Christian Michels laut der Zeitung. Denn mit einer detaillierteren Vorplanung des Ausschreibungsumfangs, so Michels, hätte die Stadt europaweit ausschreiben müssen. Mit zusätzlichen Kosten und zeitlichen Verzögerungen beim Bau der Feuerwache. „Das ist ein Problem unseres Vergaberechts“, so Michels.
Diese Einschätzung stößt bei Experten auf Widerspruch. Oliver Weihrauch, Fachanwalt für Vergaberecht bei der Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner in Koblenz sowie ehemaliger Ortsbürgermeister, hält die Kritik am Vergaberecht für unbegründet. „Wäre die Stadt die Planung rechtzeitig und sorgfältig angegangen, müsste heute niemand über Verzögerungen spekulieren“, stellt Weihrauch klar. Es sei also eigenes Verschulden der Stadt.
Zwar räumt der Jurist ein, dass eine externe Ausschreibungsplanung mit Kosten verbunden gewesen wäre. „Auf der anderen Seite erspart sich die Stadt langfristig die Vorhaltung des Personals“, so der Vergaberechtler. Zudem wären die zusätzlichen technischen Anforderungen bereits Teil des Preiswettbewerbs gewesen – was laut Weihrauch sogar zu Einsparungen hätte führen können.
Die höheren Honorare wären ohnehin angefallen
„Bei einer sorgfältigen Ausschreibungsvorbereitung wäre frühzeitig erkannt worden, dass weitere technische Ausführungen notwendig sind“, so Weihrauch. Die daraus resultierenden höheren Honorare wären also ohnehin angefallen – unabhängig vom Vergaberecht. Weihrauch kritisiert ein solches Vorgehen: „Wer Kosten auf der Basis einer nicht vergabereifen Planung zur Grundlage von politischen Entscheidungen macht, täuscht die Öffentlichkeit.“ Sein Fazit: „Wieder einmal ist das Vergaberecht zum Sündenbock für eigene Fehler gemacht worden.“