Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Konzession für Fernwärme

Stuttgart bereitet nach jahrelangem Streit Vergabeverfahren vor

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat beschlossen, ein Verfahren zur Vergabe der Konzession für das Fernwärmenetz wieder aufzunehmen. Es war wegen gerichtlicher Auseinandersetzungen mit dem bisherigen Netzbetreiber, der Energie Baden-Württemberg (EnBW), im Jahr 2014 gestoppt worden.

Die Stadt müsse keine dauerhafte Monopolstellung der EnBW akzeptieren, erklärte der Kartellsenat des BGH. Stuttgart dürfe Wegenutzungsrechte zeitlich begrenzt vergeben und einen Wettbewerb um das Netz organisieren.

IMAGO/Hans-Jürgen Serwe)

Stuttgart .  Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Stadt und der EnBW hatte die Fernwärmeversorgung in der Landeshauptstadt Stuttgart blockiert. Etwa 18 Prozent des Stadtgebiets werden derzeit rüber Fernwärme  versorgt. Erst im Dezember 2023 hatte der Bundesgerichtshof mit einem Urteil versucht, für mehr Klarheit zu sorgen.

Hintergrund sind unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen der Stadt und dem Energieversorger über die Frage, wem ein Fernwärmenetz nach dem Auslaufen eines Betreibervertrags gehört. Nachdem der Konzessionsvertrag zwischen der EnBW und der Stadt Ende 2013 auslief, wollte die Stadt Stuttgart das Fernwärmenetz übernehmen –  notfalls per Klageweg. Dem hatte auch der Gemeinderat zugestimmt. Die Stadt Stuttgart vertrat den Standpunkt, dass ihr die Leitungen gehören und klagte auf Überlassung. Parallel wurden die Nutzungsrechte neu ausgeschrieben. 2016 wurde das Vergabeverfahren jedoch ausgesetzt, es ruht immer noch.

Der BGH hatte im Dezemberg entschieden, dass eine Kommune nicht automatisch Eigentümerin eines Fernwärmenetzes wird, wenn ein Konzessionsvertrag ausläuft. Eine Kommune habe keinen Anspruch darauf, dass ein Netz nach Vertragslaufzeit auf sie übertragen werde.

Davon war die Stadt Stuttgart ursprünglich ausgegangen. In der letzten Instanz hatte der BGH aber auch entschieden, dass die Kommune berechtigt ist, nach dem Ende einer Laufzeit den Betrieb des Fernwärmenetzes auszuschreiben. Ein Betreiber besitze kein „Ewigkeitsrecht“ auf eine Konzession. „Es kann den Gemeinden aus kartellrechtlichen Gründen nicht verwehrt werden, im eigenen Interesse und im Interesse der Allgemeinheit einen Wettbewerb um das Fernwärmenetz zu organisieren, um die Nachteile des Leitungsmonopols zumindest teilweise zu kompensieren“, so die Richter.

Als nächstes will die Stadtverwaltung eine Markterkundung durchführen und einen Vorschlag für das Vergabeverfahren erarbeiten. Darüber hinaus wolle man Gespräche mit dem Bundeskartellamt, der Landeskartellbehörde und dem Umweltministerium Baden‐Württemberg führen, um sicherzustellen, dass das Verfahren rechtskonform ist und im öffentlichen Interesse liege, so die Stadt.

Der neue Gemeinderat, der seine Arbeit dann nach der Sommerpause aufnehmen wird, trifft dann die Entscheidung darüber, in welcher Form und mit welchen Kriterien das Fernwärmenetz ausgeschrieben wird. Der ursprüngliche Plan der Stadt Stuttgart, das Fernwärmenetz aufgrund eines Bürgerbegehrens im Jahr 2015 zu übernehmen, kann mit dem Urteil nicht umgesetzt werden.

Marcus Dischinger

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 167,00 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesermeinungen

Bitte loggen Sie sich ein, um zu kommentieren.

Lesen Sie auch