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Vergabeberater oder Vergabejurist – wer darf wann beraten?

Vergabeberater dürfen fachlich-technisch im Verfahren betreuen, aber nicht in Rechtsfragen beraten.
dpa/Zoonar/Hoang Thai Duy)Stuttgart . „Vieles können Vergabestellen entweder aus fachlichen oder rechtlichen Gründen nicht bewältigen oder ihnen fehlen die personellen Kapazitäten dafür“, erklärt Martin Ott, Vergaberechtsspezialist bei Menold Bezler in Stuttgart. Immer öfter werden daher Fachanwälte oder Vergabeberater hinzugezogen.
„Die verfahrensrechtliche Begleitung von Vergabeverfahren ist eine Rechtsdienstleistung – und die dürfen nur Anwälte erbringen“, sagt Ott. Der Jurist verweist auf jüngste gerichtliche Entscheidungen. Das Landgericht Gießen betonte die Grenzziehung am 12. Januar 2026 (Az. 6 O 41/25): Danach dürfen nichtjuristische „Vergabeberater“ keine eigenständigen Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erbringen. Zulässig bleibt etwa die organisatorisch-technische Unterstützung (Fristenmanagement, Plattformbedienung, Dokumentation nach Vorgaben); unzulässig für Nichtjuristen ist die eigenständige rechtliche Konzeption und Prüfung des Vergabeverfahrens.
Vertragsgestaltung ist Aufgabe der Juristen
Ähnlich das Landgericht Halle: In seinem Beschluss vom 18. Dezember 2025 (Az. 8 O 55/25) wird klargestellt: Mit der umfassenden Vorbereitung und Ausführung von Vergabeverfahren für jede Art von Leistung dürfen nur Rechtsanwälte beauftragt werden. Damit zeigen die Richter die Grenzen zwischen technischer Vergabeberatung und unzulässiger Rechtsberatung auf. „Der öffentliche Auftraggeber handelt widerrechtlich, wenn er nichtanwaltliche Dritte dazu auffordert, Angebote über die Erbringung von unerlaubten Rechtsdienstleistungen abzugeben.“
Kernaufgaben wie Losbildung, Zuschlagskriterien, Nachforderungsprüfungen oder Eignungsprüfungen sind keine zulässigen Nebenleistungen. Nicht-Juristen verstoßen gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, wenn sie solche Aufgaben übernehmen.
Die einfachste und einleuchtendste Abgrenzung ist Ott zufolge: Eine „rein fachlich-technische Verfahrensbetreuung und -abwicklung ist auch Nicht-Juristen erlaubt“. Aber spätestens dann, wenn Rechtsregeln zu interpretieren oder auszulegen seien, handele es sich um eine Rechtsdienstleistung. „Die Fachberater kümmern sich um die Leistungsbeschreibung und die fachlichen Inhalte, und wir Rechtsanwälte übernehmen die verfahrensrechtliche Beratung und Begleitung“, sagt er. „Vergaberecht ist Verfahrensrecht.“ Überdies gestalten Juristen die Verträge.
Europaweite Verhandlungsverfahren sind schwer rechtssicher umzusetzen
In der Praxis gibt es viele Planungsbüro oder Unternehmensberatungen, die Vergabeverfahren begleiten. „Das ist insoweit in Ordnung, solange es bei der fachlichen Abwicklung bleibt“, sagt Ott. Er verweist auf die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Dort sehe die Leistungsphase 6 ausdrücklich die „Mitwirkung bei der Vergabe“ vor.
Ott sagt, er habe auch von Vorsitzenden der Vergabekammern wahrgenommen, dass besonders komplexe europaweite Verhandlungsverfahren schwer rechtssicher umzusetzen seien. Deshalb rate man Auftraggebern, zusätzlich zu Fachberatern, Planern und technischen Experten immer eine Anwaltskanzlei hinzuzuziehen, um die Verfahren sicher und regelkonform zu gestalten.
Berater verweisen auf spezialisierte Kanzleien
Auch die Vergabeberatung des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg bietet umfassende Unterstützung für öffentliche Auftraggeber bei der Planung, Durchführung und Dokumentation von Vergabeverfahren. Dazu gehören die Bedarfsermittlung, Erstellung von Vergabeunterlagen, die Bieterkommunikation und die Prozesssteuerung. „Vergabeberatung darf keine Rechtsberatung erbringen und ersetzt keine anwaltliche Prüfung“, sagt Jonathan Birkner, Leiter der Staatsanzeiger-Vergabeberatung. „Unsere Aufgabe liegt vielmehr in der technischen und organisatorischen Unterstützung von Vergabeverfahren sowie im strukturierten Projektmanagement.“ Gerade für unerfahrene Vergabestellen sei dieses niederschwellige Unterstützungsangebot elementar, weil der Bedarf an Überblick, Struktur und Prozesssicherheit enorm ist, sagt Birkner.
„Die rechtliche Beratung selbst muss und soll durch spezialisierte Kanzleien erfolgen, an die wir bei Bedarf gezielt verweisen“, erklärt Birkner. Durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Vergabeberatung und Anwaltskanzlei erhält die Vergabestelle auf beiden Ebenen professionelle Unterstützung, während jeder Dienstleister sich auf seine Kernkompetenz konzentriert.