STUTTGART. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, Stefan Brink, hat klargestellt, dass er Liveübertragungen von Gemeinderatssitzungen auch unter den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen datenschutzrechtlich für möglich hält. Wesentlich sei, dass sich die Verantwortlichen mit Zweck und Umfang einer Übertragung und der damit verbundenen Datenverarbeitung auseinandersetzten, schreibt er in seinem Tätigkeitsbericht. Er wurde am 9. Februar de...
Sie haben noch kein Abo?
Jetzt Web-Abo anmelden für 9,90 Euro im Monat
und den Artikel sofort lesen.
Sie lesen den Staatsanzeiger gedruckt, sind aber nicht mit E-Mail registriert? Dann kontaktieren Sie uns unter: Tel. (0711) 666 01 44, E-Mail: kundenservice@staatsanzeiger.de oder informieren Sie
sich hier über die Möglichkeiten.
Zum Aboshop
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen